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GRÜNE Ratsfraktion
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Thema:  Soziales Kinder, Jugend, Bildung

Art:  Antrag

Heimaufsicht

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung und um Beratungen und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Arbeit der Heimaufsicht in Dortmund vorzustellen.

Begründung:

Die Dortmunder Heimaufsicht kümmert sich um den Erhalt und die Verbesserung der Betreuungsqualität in den stationären und teilstationären Einrichtungen für Erwachsene. Sie ist Ansprechpartnerin für Heimbewohner und deren Angehörige, für Heime und Heimträger sowie für potentielle Investoren. Organisatorisch ist die Heimaufsicht dem Fachbereich „Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen“ des Sozialamts zugeordnet. Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist die Qualitätssicherung der Versorgung und Betreuung in nahezu allen Dortmunder Betreuungseinrichtungen für erwachsene Menschen. Arbeitsgrundlage der Heimaufsicht ist das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes NRW (WTG).

Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes ist der Schutz der Würde, der Interessen und der Bedürfnisse der in Betreuungseinrichtungen lebenden Menschen und die Einhaltung der dem Einrichtungsbetreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten. Die Heimaufsicht hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, die Einrichtungen im Rahmen einer unangemeldeten Prüfung zu kontrollieren. Daneben geht die Heimaufsicht individuellen Beschwerden nach, auch wenn sie in anonymisierter Form eingehen. (siehe Webseite der Stadt Dortmund)

 

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