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Thema:  Haushalt + Finanzen

Haushaltssperre

1) Der Rat missbilligt, dass Oberbürgermeister und Kämmerer die interfraktionelle Haushaltsbegleitkommission in ihrer Sitzung am 11. Mai mit keinem Wort über eine drohende Haushaltssperre bzw. über die ihr zugrunde liegende schwierige finanzielle Situation informiert haben. Die Information erfolgte nur wenige Tage später am 19. Mai im Finanzausschuss.

2) Ziel der vom Rat eingerichteten Kommission ist die fortlaufende Überwachung und zeitnahe Kontrolle des Fortschritts der politisch und verwaltungsintern angestoßenen Personal-, Organisations- und sonstigen Konsolidierungsprozesse. Losgelöst von der Beschlussfassung über den kommunalen Haushalt soll sie Ideen und Strategien zu entwickeln, wie der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig strukturell ausgeglichen und der Schuldenstand dauerhaft gesenkt werden kann. Der Rat hält fest, dass Voraussetzung für diese Zielsetzung die unmittelbare und uneingeschränkte Information der Kommission ist.

3) Der Rat erwartet, dass Oberbürgermeister und Kämmerer zukünftig alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen zur Haushalts- und Konsolidierungssituation zeitnah in die Sitzungen der Kommission einbringen.

4) Der Rat missbilligt, dass trotz der angespannten Haushaltsituation eine externe Ausschreibung zur Besetzung einer, direkt dem Oberbürgermeister zugeordneten Stelle einer/ eines Pressereferenten vorgenommen worden ist.

Der Rat erwartet, dass vor dem Hintergrund der Haushaltsperre die Besetzung dieser Stelle intern erfolgt bzw. zunächst zurückgestellt wird.

5) Die Verwaltung wird aufgefordert, die in der Sitzung des Rates im Dezember 2010 während der Haushaltsberatungen abgelehnten Anträge zur Einnahmesteigerung bzw. Kostenreduzierung für die Sitzung des Finanzausschusses am 22. Juni zusammenzustellen und erneut zur Abstimmung zu stellen. Das betrifft insbesondere die Anhebung des Gewerbesteuersatzes auf 490 v. H., die Ausweitung der eingeführten Bettensteuer auf berufliche Übernachtungen , die Steigerung der Abführungen der städtischen Töchter.

6) Von der gem. §24 GemHVO erlassenen Haushaltssperre werden die Bereiche Kinder, Jugend, Schule und Soziales ausgenommen. Eine Kompensation der von diesen Bereichen zu erbringenden Einsparungen im Rahmen der HH-Sperre erfolgt durch die genannten Beschlüsse zu zusätzlichen Einsparungen bzw. Einnahmen. 

7) Der Rat stellt fest, dass sich die Anordnung einer Haushaltssperre erübrigen würde, wenn die ursprünglich vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen im Zuge der Haushaltsberatungen 2010 konsequent durchgeführt und entsprechende Konsolidierungsbeiträge erzielt worden wären.

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