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Thema:  Haushalt + Finanzen

Art: Antrag

Haushaltsantrag 2017

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Viele Menschen haben im vergangenen Jahr in Dortmund einen neuen Lebensmittelpunkt gefunden. Jetzt ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, allen Dortmunder*innen ein Leben in bezahlbaren Wohnungen, die Chance auf gute Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt zu ermöglichen. Integration und Mobilität sind deshalb wichtige Schwerpunkte in 2017, für die es gilt, die knappen finanziellen Ressourcen im Haushalt vorrangig einzusetzen.

Die Unterstützung von Betreuungs- und Beratungsprojekten für Zugewanderte, der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen für alle Kinder oder auch die Absicherung wirksamer Maßnahmen beim Übergang von Schule zur Berufsausbildung gehören ebenso dazu wie der Erhalt des Behindertenfahrdienstes.

Um auf den Klimawandel und die steigenden Umweltbelastungen zu reagieren, muss auch die Entwicklung zukunftsweisender und umweltverträglicher Mobilität vorangetrieben werden. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Dortmund auf Grund des zunehmenden Autoverkehrs weiterhin deutlich überschritten. Deshalb muss neben einem weiteren Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr auch in den Verkehr des Umweltverbundes und eine entsprechend vernetzte Mobilität investiert werden. Der Radschnellweg hat dafür einen zusätzlichen Impuls gesetzt.

Kommunale politische Fehlentscheidungen in 2016, wie die Ablehnung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge mit integrierter ZAB und BAMF, werden zu unnötig großen, zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen. Allein durch diese falsche Entscheidung können durch den Wegfall der Anrechnung bei der Aufnahme kommunal unterzubringender Flüchtlinge Folgekosten von bis zu 8 Millionen Euro entstehen.

Gleichzeitig fallen Einnahmen aus Renditen weg: Das Festhalten an RWE zahlt sich nicht mehr aus und auch für die Steag sind die wirtschaftlichen Aussichten düster. Effizienzgewinne durch eine strukturelle Neuorganisation der Verwaltung bleiben ebenso hinter den Erwartungen zurück wie die Fortschritte in der Personalentwicklung.

Um die Handlungsfähigkeit Dortmunds mittel- und langfristig zu erhalten, müssen Verwaltungsabläufe und Personalorganisation endlich strukturell wirksam verändert werden. Eine konsequente Digitalisierung bietet die Chance, finanzielle und personelle Ressourcen effizient einzusetzen. Elektronisch unterstützte Abläufe und eine stärkere digitale Verzahnung können einen flexibleren und zielgerichteten Personaleinsatz ermöglichen - ohne die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung weiter zu erhöhen. Der Masterplan Digitales Dortmund ist ein sinnvolles Instrument für die nötige Umstrukturierung.

Dazu kommt die nach wie vor unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen insbesondere durch den Bund. Obwohl gerade die Kommunen die Stütze bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten sind, fehlt die komplette Übernahme der dabei entstehenden Kosten. Und auch die von der Bundesregierung seit 2013 versprochenen 5 Milliarden Euro Entlastung der Kommunen sollen nicht vor 2018 realisiert werden.

In Dortmund leben über 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Familien, die Sozialleistungen beziehen – Tendenz steigend. Bis heute gibt es keine eigenständige und armutsfeste Kindergrundsicherung, auch hier trägt der Bund die Hauptverantwortung. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist inzwischen auf 45.000 gestiegen. Insbesondere zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit müssen die strukturelle Unterfinanzierung der Jobcenter beseitigt und die Reduzierung von Eingliederungsmitteln zurückgenommen werden, um eine effektivere und aktive Arbeitsmarktpolitik - gerade auch für einen sozialen Arbeitsmarkt - betreiben zu können. Notwendig ist auch die dauerhafte und komplette Finanzierung der Stellen der Schulsozialarbeit durch den Bund.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anträge zur Abstimmung: Integration

1) Dem Verbund sozial-kultureller Migrantenvereine Dortmund e.V. (VMDO) werden für das Haus- und Gebäudemanagement sowie den Betrieb des „Haus der Vielfalt“ in 2017 eine Summe von 75.000 sowie in den Jahren 2018 und 2019 von jährlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Da der VMDO Mitglied im DPWV ist, sind die Zuwendungen ab 2020 in den Rahmenvertrag mit den Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen.

2) Das Projekt „Ankommen“ wird in 2017 ff. mit 60.000 Euro zur organisatorischen Bewältigung der ehrenamtlichen Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen in eigenen Wohnungen unterstützt.

3) Die kommunale Flüchtlingsberatung wird um zwei Vollzeitstellen erweitert. Die zurzeit zwei Stellen der Flüchtlingsberatung (eine landesgeförderte und kommunal kofinanzierte Stelle aufgeteilt auf VMDO und AWO sowie jeweils eine halbe, aus Eigenmitteln eingerichtete Stelle bei Diakonie und Caritas) werden dem Bedarf nicht gerecht. Die benötigten Mittel werden bereitgestellt.

4) Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2017 einen aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Masterplans Integration mit dem Schwerpunkt „Integration von Zugewanderten“ vorzulegen. Sollten sich daraus finanzielle und personelle Notwendigkeiten ergeben, sind die dafür benötigten Mittel bereit zu stellen.

5) Aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder notwendig. Mittelfristige Zielsetzung muss eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen sein. Zur Deckung des wachsenden Bedarfes kann die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein. Dafür muss vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.

6) Im gerade beschlossenen Jugendförderplan für die Jahre bis 2020 ist festgestellt worden, dass viele der Maßnahmen im Übergangssystem Schule/Beruf dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen im Bereich Übergang Schule/Beruf in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

7) Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration sowie der Förderung der Selbständigkeit von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.

8) Die Verwaltung erstellt in 2017 in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Drogenhilfe ein ab 2018 umsetzungsreifes Konzept zur diamorphingestützten Substitutionshandlung in Dortmund. Mittel für die Erarbeitung sind bereitzustellen.

9) Die Verwaltung erarbeitet in 2017 in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe ein Konzept für den Betrieb eines Mitternachtsbusses/ Kältebusses. Ziel soll eine Inbetriebnahme spätestens in 2018 sein. Die dafür benötigten Mittel sind bereitzustellen.

Mobilität und Umwelt

10) Der in der Memorandumliste aufgeführte Punkt 5.1. „Behindertenfahrdienst“ wird gestrichen, die vorgesehen Kürzungen werden nicht umgesetzt. Die Mobilitätsbedürfnisse für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Masterplans Mobilität erfasst und analysiert. Nur auf dieser Grundlage können der zukünftig erforderliche Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert und diskutiert werden.

11) Die Zahl der Fahrradstraßen in Dortmund wird bis 2020 auf mindestens 50 erhöht. Die Verwaltung entwickelt im Zusammenhang mit den Planungen für den RS1 ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept für die sukzessive Ausweisung von Fahrradstraßen. Für die Konzeptionierung und die Umsetzung der ersten Straßen soll für 2017 ein Budget von 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Finanzmitteln der Stellplatzablöse.

12) In Dortmund werden in einem ersten Schritt 12 Mobilitätsstationen - jeweils eine pro Stadtbezirk - geschaffen, an denen Fahrradabstellanlage, E-Bike-Lademöglichkeiten, CarSharing- und Leihfahrrad-Standort und ÖPNV-Anschluss miteinander verknüpft werden. Die Standorte werden in Absprache mit den Bezirksvertretungen ausgewählt und mit der notwendigen Infrastruktur versehen. Die Mobilitätsstationen sollen unter Einbeziehung der Entwicklungen im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnologie entwickelt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Finanzmitteln der Stellplatzablöse.

13) Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen und den Ausbau der Infrastruktur für Fahrradfahrer*innen umzusetzen, ist eine weitere personelle Verstärkung notwendig - insbesondere auch, um die Nutzung von Fördergeldern für den Radverkehrsausbau zu sichern. Für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Dortmund wird deshalb der Planstellenanteil im Fachbereich 61, Mobilitätsplanung, und im Fachbereich 66, Projektplanung, um jeweils eine zusätzliche Vollzeitstelle erweitert. Die benötigten Mittel werden bereitgestellt.

14) Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des "Umweltverbunds" (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um mindestens jeweils 0,5% pro Jahr erhöht (2017: 53,5%, 2018: 54%,2019: 54,5%, 2020: 55%). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu evaluieren, um den Planwert zu erreichen. Die Fördermittel des Landes zur Nahmobilität sind auszunutzen.

15) Das Konzept zur Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ wird in 2017 fortgeschrieben und auf weitere Schulen ausgeweitet. Die dafür benötigten Mittel sind bereit zu stellen.

16) Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1% pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%). Verwaltung

17) Bei allen vorgeschlagenen Personalbesetzungen in der Verwaltung ist vorrangig zu prüfen, ob und welche Aufgaben aufgrund vorhandener Ausbildungen, Qualifikationen oder Weiterbildungsmaßnahmen durch die nach und nach in die städtische Verwaltung zurückkehrenden 43 Mitarbeiter*innen der ZAB übernommen werden können.

18) Die Verwaltung organsiert einen Prozess, mit dem die noch nicht umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretungen der letzten Jahre in 2017 vorrangig bearbeitet und verbindlich realisiert werden. Zum Ende des 1. Quartals 2017 legt die Verwaltung einen entsprechenden Umsetzungsplan vor. Eine Berichterstattung über die Umsetzung erfolgt über einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Finanzausschusses.

19) Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden. Dazu gehören vor allem:

a) Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung der Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 % Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrs-infrastruktur fehlen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.

b) Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden

c) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.

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