Dortmund verändert sich. Unsere Stadt wird größer, stärker und bunter. Das ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance. Diese Chance muss so genutzt werden, dass von und mit der Integration vieler neuer Mitbürger*innen die gesamte Stadt profitiert. Der nun noch notwendigere Ausbau in Bereichen der städtischen Infrastruktur muss allen Dortmunder*innen zugutekommen. Das betrifft zum Beispiel den verstärkten Ausbau von Plätzen in der Kinderbetreuung, aber auch den jahrelang vernachlässigten sozialen Wohnungsbau. Der Haushalt 2016 muss hier bei allen finanziellen Schwierigkeiten zumindest die möglichen, wenn auch kleinen Zeichen setzen und Schritte gehen. Nach wie vor werden die Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen nicht vollständig übernommen. Hier steht insbesondere der Bund in der Verpflichtung. Es kann nicht sein, dass der Bundesregierung ein ausgeglichener Bundeshaushalt mehr wert ist als die notwendige Unterstützung der Kommunen. Aber auch die Strukturen in der Stadt und in der Verwaltung selbst müssen verändert werden, um zusätzliche finanzielle Möglichkeiten zu schaffen, ohne dass sich die Lebensqualität in unserer Stadt dadurch verschlechtert. Das von SPD und CDU vereinbarte Haushalts-Memorandum sollte von 2015 bis 2019 jährlich zu strukturellen Einsparungen von 15 Millionen Euro führen. Dies ist bisher nicht erreicht worden. Politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit führen zusätzlich zu großen Verlusten. Das aktuellste Beispiel dafür ist die klima- und energiepolitisch falsche Beteiligung am Kohlekraftwerk Gekko, die zu einem Gesamtverlust von fast 100 Millionen Euro bei der DEW 21 geführt hat. Geld, das an anderer Stelle, zum Beispiel bei Bussen und Bahnen, fehlt. Darüber hinaus zeigt sich immer wieder, dass Verwaltungsabläufe sich noch immer oft so verselbstständigen, dass dies zu vermeidbaren finanziellen Verlusten führt. Beispiele hierfür alleine aus 2015 sind die Verlagerung des Hauptrechenzentrums, unbegrenzte Zahlungsermächtigungen, mangelnde Dokumentation im Beschaffungswesen oder auch die Abwicklung von Rahmenverträgen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anträge zur Abstimmung:
Integration
1. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Finanzierungszusagen von Bund und Land für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen die Kosten nicht decken. Der Rat fordert deshalb Bund und Land erneut auf, die Finanzierung der Hilfen für Flüchtlinge zu 100 Prozent sicherzustellen. Insbesondere der Bund steht darüber hinaus in der Pflicht, die zugesagten strukturellen Entlastungen der Kommunen endlich umzusetzen.
2. Die vielfältige ehrenamtliche Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der Hilfsangebote für Flüchtlinge. Diese Unterstützung gilt es, auch vor dem Hintergrund weiter steigender Flüchtlingszahlen zu erhalten und auszubauen. Nach wie vor gehen allerdings viele Hilfsangebote noch immer verloren oder bleiben ungehört. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Flüchtlingshilfe deshalb ein Konzept zur verbesserten Einbindung des ehrenamtlichen Engagements. Das Land hat 2015 im Rahmen eines Sofortprogramms 2,5 Millionen Euro für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit zur Verfügung gestellt. Eine mögliche finanzielle Unterstützung zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit durch das Land im Jahr 2016 ist zu eruieren.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Pläne zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze aufgrund des Zuzugs vieler neuer Familien fortgesetzt und verstärkt werden müssen, um allen Dortmunder Kindern und Familien bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können. Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ei-nen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Integration dieser Kinder in die Regelstrukturen der vorschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote wird ein wichtiger Bestandteil einer gelingenden Integration in unsere Stadtgesellschaft sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, den absehbaren neuen Bedarf in der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen und die veränderten Planungen vorzulegen. Aufgrund der zurzeit noch fehlenden Plätze in den Regelstrukturen wird die Verwaltung aufgefordert, kurzfristige Möglichkeiten für flexible Betreuungsangebote zu prüfen, die als Übergang in ein späteres Regelangebot dienen können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob und wie in der Nähe von vorhandenen oder geplanten Flüchtlingsunterkünften zeitnah solche Angebote umgesetzt werden können. Für diese flexiblen Angebote werden 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
4. Für die Dortmund kommunal zugewiesenen Kinder aus Flüchtlingsfamilien besteht Schulpflicht. Das gilt auch für einen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Das Land schafft dafür 2016 insgesamt 2356 neue Stellen im Schulbereich. Schon jetzt gibt es in Dortmund weit über 100 Vorbereitungsklassen an allen Schulformen für Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen. Die Integration in die Regelklassen erfolgt im Durchschnitt nach einem Jahr. Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen erstellt die Verwaltung ein Konzept, wie die Schulpflicht gewährleistet werden kann.
5. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine bundesweite Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, die inhaltlich an die Rahmenvereinbarung der Landesregierung NRW mit den Krankkassen angelehnt ist.
6. Unter den nach Dortmund kommenden Flüchtlingen befinden sich auch Kinder, Frauen und Männer, die seelischer und/oder körperlicher Folter sowie anderen kriegsbedingten Verletzungen ausgesetzt waren. Neben den bereits bestehenden psychosozialen Beratungsstellen in Dortmund fehlt allerdings ein gezieltes und koordiniertes Angebot für traumatisierte Flüchtlinge, so wie es in anderen Städten bereits existiert. Die Verwaltung prüft deshalb die Möglichkeit der Einrichtung eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge in Dortmund, um sie adäquat zu versorgen.
Sozialer Wohnungsbau
7. Der Rat begrüßt die Pläne der Verwaltung, öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen. Wichtig ist, dass die neuen Wohnungen von allen Bürger*innen in Dortmund genutzt werden können, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
a) Bei allen zukünftigen Bauplanungen ist eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohner*innenstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten. Deshalb sind in möglichst allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu reservieren (Ausweitung der 25-%-Regelung auf alle städtischen Bauflächen).
b) Beim geförderten Wohnungsbau werden paritätisch Wohnungen, die aus Mitteln des Globalbudgets zur sozialen Wohnungsraumförderung des Landes gefördert werden und Wohnungen, die mittels der Förderprogramme zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende gefördert werden, geplant.
c) Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird auch die Schaffung von alters- und behindertengerechtem Wohnraum berücksichtigt. Restflächen werden nach Möglichkeit reserviert und an Investoren vermarktet, die bereit sind, sozial geförderte Wohnungen zu bauen.
d) Am grundsätzlichen Vorrang der Innenentwicklung wird festgehalten. Nötige Ausweisungen von Bebauungsgebieten erfolgen vorrangig über eine weitere Innenverdichtung und Nutzung von Brachflächen. Für das Stadtklima wichtige Schneisen (Pantoffelgrün) werden offengehalten.
e) Im geförderten Wohnungsbau werden sämtliche Kriterien für nachhaltiges Wohnen beachtet. Energieeinsparverordnungen, Naturschutzauflagen und die Beteiligung der Investoren an der sozialen Infrastruktur werden erfüllt, um auch im geförderten Wohnungsbau zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen, die auch langfristig vermarktbar sind.
Kommunale Arbeitsmarktstrategie
8. Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund befindet sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Für viele Menschen hat sich ihre Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt. Mit der kommunalen Arbeitsmarktstrategie haben Verwaltung und Rat ein Instrument zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen geschaffen. Diese sind für viele Menschen ein erster Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit und ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat beschließt zur Ausweitung der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie deshalb eine Erhöhung des Etats um 500.000 Euro aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, Initiativen für einen dauerhaft ausfinanzierten Sozialen Arbeitsmarkt zu ergreifen und umzusetzen.
Cafe Berta
9. Die von der Verwaltung geplante Einsparung und damit die Schließung des „Cafe Berta“ werden nicht umgesetzt. Das Cafe Berta trägt aus ordnungsrechtlicher Sicht und nach den Erfahrungen der Polizei zu einer deutlichen Entspannung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt hin. (Pressemitteilung der Verwaltung vom 17. November). Diesen positiven Effekt wollen wir erhalten. Die entsprechenden Mittel für den weiteren Betrieb des Cafe Berta sind bereit zu stellen.
Umstrukturierung der Verwaltung
10. Der Rat stellt fest, dass eine dauerhafte Konsolidierung und Sanierung des städtischen Haushalts ohne eine langfristige und tiefgreifende strukturelle Veränderung mit verbindlichen Zielen und konsequentem Controlling nicht möglich ist.
11. Der Rat stellt fest, dass die bisherige Neuorganisation der Verwaltung nicht zu den erwarteten Effizienzsteigerungen geführt hat. Dortmund braucht einen Kulturwechsel in der Verwaltung: Projekte müssen interdisziplinär gedacht werden, die Organisationsentwicklung muss verstärkt vorangetrieben werden.
a) Der Ablauf von Verwaltungsprozessen muss unter ganzheitlichen Gesichtspunkten im Kontext mit den anderen Verwaltungsprozessen kritisch analysiert werden.
b) Prozesse müssen einheitlich nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten optimiert werden, um ein transparentes, durchgängiges Organisations- und Prozesskonzept für den gesamten Bereich der Verwaltung zu entwickeln.
c) Das interne Controlling im Bereich der Inneren Verwaltung muss optimiert werden. Ansatzpunkte dafür liefern die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses.
12. Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.
13. Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Beschluss aus den Haushaltsberatungen 2015 umzusetzen und über das Personalkonzept eine effiziente Personalentwicklung kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei geht es nicht um Personaleinsparungen, sondern darum das Personal an der richtigen Stelle einzusetzen. Die Anzahl der Ausbildungsstellen wird nicht reduziert, Nachwuchskräfte müssen weiterhin in ausreichendem Maß gut ausgebildet werden.
14. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Parallelstrukturen und mögliche Synergien zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen zu eruieren. Ziel ist es, nach dem Beispiel des Betriebshofkonzepts Kooperationen einzugehen, die den Aufwand der Stadt reduzieren.
15. Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur maßvollen Reduzierung der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden.
Ökologische Mobilität
16. Eine bezahlbare, ökologische Mobilität ist ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Das gilt für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere aber im Rahmen einer gelingenden Integration für die zu uns kommenden Flüchtlinge. Der Rat beschließt deshalb, für die Fortschreibung des Masterplans Mobilität 80.000 Euro bereitzustellen. Schwerpunkt des Masterplans soll die Entwicklung einer klimafreundlichen und die Teilhabe sichernden Mobilitätsplanung unter Mitwirkung des Beirats Nahmobilität und des behindertenpolitischen Netzwerks sein.
17. Bei einer Verknüpfung mit dem ÖPNV kann das Fahrradverleihsystem metropolradruhr einen wertvollen Beitrag zu einer multi- und intermodale Mobilität und einer nachhaltigen Nahmobilität in der Region leisten. Deshalb beauftragt der Rat die Verwaltung, zur langfristigen Etablierung des Fahrradverleihsystems Möglichkeiten der Kooperation mit den Dortmunder Verkehrsbetrieben und anderen städtischen Unternehmen zu prüfen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung von metropolradruhr zu ergreifen.
18. Der Rat beschließt eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 600.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Mittel werden aus dem Förderbereich „Infrastruktur“ des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes bereitgestellt.
Bezirksvertretungen
19. Die geplante Kürzung der Mittel der Bezirksvertretungen um 400.000 Euro wird nicht umgesetzt. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine zeitnahe Abarbeitung der von den Bezirksvertretungen getroffenen Beschlüsse sicherzustellen. Die entsprechenden personellen Ressourcen dafür sind bereit zu stellen.
20. Um die Arbeit des Stadtbezirksmarketing e. V. in den Bezirken verlässlich fortzuführen, bleibt der Verein in seiner jetzigen zentralen Struktur erhalten und erhält einen städtischen Zuschuss von 240.000 Euro.
Flughafen
21. Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Ausstiegskonzept für die Stilllegung des Flughafens und die Umnutzung des Geländes zu entwickeln. Die Reduzierung bzw. langfristig der Wegfall des jährlichen Verlustausgleichs des Flughafens ermöglicht DSW21, die notwendige Subventionierung des ÖPNV zu verbessern und einen nennenswerten Beitrag zur Sanierung des Haushalts der Stadt zu leisten.
Weitere Einsparungen
22. Die jährlichen Zuschüsse an das privatwirtschaftliche Festival RuhrHochdeutsch in Höhe von 120.000 Euro werden gestrichen.
23. Der jährliche Zuschuss für den Weihnachtsbaum auf dem Hansamarkt in Höhe von 84.516 Euro wird gestrichen.
24. Die Verträge für das Klangvokal-Festival liegen für das Jahr 2016 größtenteils bereits vor. Der Rat fordert die Verwaltung auf, Szenarien für die Rückführung der städtischen Zuschüsse für das Festival Klangvokal vorzubereiten und deutlich vor Aufstellung des Haushaltsplans 2017 (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb) vorzulegen.
25. Der jährliche Zuschuss für das Betriebsrestaurant wird auf 200.000 Euro gekürzt.