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Thema:  Haushalt + Finanzen

Art: Antrag

Haushalt 2018

Trotz der guten konjunkturellen Situation bleibt die finanzielle Lage vieler Städte, insbesondere im Ruhrgebiet, angespannt. Nach wie vor fehlen grundlegende strukturelle Entlastungen der Kommunen durch Bund und Land, um dauerhaft einen Haushaltsausgleich zu erhalten bzw. zu erreichen.

Festgehalten werden muss an dieser Stelle auch, dass die neue Landesregierung einige ihre Wahlversprechen nicht einlöst und die Kommunen an verschiedenen Stellen im Stich lässt:
• Die von CDU und FDP vor der Landtagwahl versprochene komplette Weiterleitung der Mittel zur Integration von geflüchteten Menschen kommt nicht.
• Eine ausreichende Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa gibt es nach wie vor nicht.
• Gleichzeitig droht die Kürzung der Mittel für Flüchtlingsberatungsstellen.
• Keine Entlastung gibt es auch bei der versprochenen vollständigen Übernahme des kommunalen Anteils bei den Kosten der Schulsozialarbeit.

Alles dies verschärft sowohl die soziale als auch die finanzielle Situation der Stadt. Auch in Dortmund sind wir nicht zuletzt aufgrund der von Bund und Land übertragenen, aber nicht ausreichend gegenfinanzierten Aufgaben von einem Haushaltsausgleich weit entfernt. Wie schon seit vielen Jahren muss auch in 2018 unsere eigenständige Handlungsfähigkeit durch einen Rückgriff auf die allgemeine Rücklage gesichert werden. Dabei ist allerdings der Abstand zur Haushaltssicherung so groß wie seit vielen Jahren nicht. Diese kleine positive Entwicklung darf in ihrer Substanz nicht gefährdet werden. Gleichzeitig bieten sich dadurch bescheidene Handlungsmöglichkeiten, die vor dem Hintergrund vieler schwieriger Situationen in der Stadt da zu nutzen sind, wo akuter Handlungsbedarf besteht.
Das betrifft insbesondere die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Hilfen für wohnungslose Menschen, die Verbesserung der sozialen Teilhabe sowie – angesichts des Klimawandels – Maßnahmen zur Unterstützung umweltfreundlicher Mobilität.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:

Wohnen

In Dortmund brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum. Der Dortmunder Wohnungsmarkt hat sich laut Wohnungsmarktbericht in den letzten Jahren sukzessive angespannt. Die Stadt wächst und gleichzeitig läuft die Bindungsfrist für sozial geförderte Wohnungen aus. Der geförderte Mietwohnungsbestand hat sich im Vergleich zu 2015 um rund 2.000 Wohnungen reduziert. Diese Entwicklung wird sich auch zukünftig fortsetzen. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus werden derzeit für viele kleinere und größere Siedlungen Sanierungen und Modernisierungen geplant – eine durchaus positive Entwicklung, bei der jedoch die Gefahr besteht, dass die bisherigen Mieter*innen aus ihren Quartieren verdrängt werden. Hier muss die Stadt mit einer neuen Quotierungsregelung und Erhaltungssatzungen reagieren.

Vor dem Hintergrund steigender Angebotsmieten, abschmelzender Sozialwohnungsbestände sowie der hohen und aktuell noch wachsenden Nachfrage nach preiswertem Wohnraum halten wir die folgenden Maßnahmen für notwendig:

1) Wohnraumförderung
Das aktuelle, mehrjährige Wohnraumförderprogramm des Landes endet in diesem Jahr. Gleichzeitig laufen die Entflechtungsmittel des Bundes 2019 aus. Davon ist u.a. der Wohnungsbau betroffen. Zwischen 40 und 50% aller Haushalte in NRW sind die Zielgruppe eines geförderten Wohnungsbaus. Die Nachfrage, insbesondere nach kleinen, altersgerechten/barrierefreien und preisgünstigen Mietwohnungen steigt kontinuierlich. Die Versorgung mit angemessenem Wohnraum wird auch in Dortmund zu einer der zentralen Gerechtigkeitsfragen.
Der Rat fordert die Landesregierung auf, für die schnelle Umsetzung eines neuen mehrjährigen Wohnraumförderprogramms zu sorgen und den sozialen Wohnungsbau dauerhaft und zweckgebunden auch nach 2019 fortzuführen. Dabei soll die Finanzierungsgrundlage der sozialen Wohnraumförderung den gestiegenen Anforderungen angepasst werden. Ziel muss es sein, verlässliche Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung bei der Ausrichtung der Wohnungspolitik zu schaffen.

2) Festlegung von Anteilen geförderten Wohnungsbaus bei Neubauten (Quotierungsregelung)
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen insgesamt mindestens 35 Prozent der neu geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment realisiert werden – mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Festlegung und Anwendung einer gedeckelten Nettokaltmiete für den preisgedämpften Mietwohnungsneubau und weiterer Vorgaben wie Zielgruppen und Bindungsfristen. Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im zuständigen Fachausschuss.

3) Verkauf städtischer Grundstücke
Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet. Für durchschnittlich10 Prozent der jährlich angebotenen städtischen Flächen wird zudem die Vergabe an Baugemeinschaften zum Festpreis vorgesehen.

4) Quartiersschutz
Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.

5) Ausbildung
Bauaufsicht Im Bereich der Bauaufsicht werden dauerhaft drei Anwärter*innen für die Bauoberinspektorenlaufbahn eingestellt, um eine zügige Bearbeitung von Baugesuchen zu ermöglichen. Die Kosten für die Stellen werden teilweise durch die erhöhten Gebühreneinnahmen kompensiert.

6) Wohnungslosenhilfe
Die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen steigt auch in Dortmund massiv an. Auch die Berichterstattung der Akteure der Wohnungslosenhilfe im Fachausschuss hat diese Entwicklung bestätigt. Dabei ist deutlich geworden, dass die Hilfesuchenden immer jünger werden, die Zahl der wohnungslosen Frauen deutlich steigt sowie die Anzahl von Hilfesuchenden mit Migrationshintergrund immer größer wird. Eine besondere Gruppe sind dabei EU-Zuwander*innen, die die rechtlichen Voraussetzungen für einen Hilfebedarf und entsprechende Leistungen nicht erfüllen und zunehmend von Verelendung bedroht sind. Die Verwaltung arbeitet zurzeit gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe an der Überarbeitung des bisherigen Dortmunder Konzepts zur Verhinderung drohender und der Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit. Bis zum Abschluss und zur Umsetzung des neuen Konzeptes wird es noch dauern. Gleichzeitig ist klar, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Das betrifft insbesondere eine Erweiterung der Tagesaufenthaltsmöglichkeiten, einen Ausbau der Beratung sowie ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte. Entsprechende Anträge des Gasthauses und der Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose liegen vor. Ein Nothilfeprogramm muss mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe schnellstmöglich und unbürokratisch ausgearbeitet und umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund werden Im Haushalt 2018 zusätzlich 500.000 Euro für den Bereich der Wohnungslosenhilfe zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt aufteilen:

- 150.000 Euro für das Gasthaus
- 75.000 Euro für die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose
- 275.000 Euro für ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte.
Das Gasthaus wird darüber hinaus ab 2019 in die Regelförderung der Rahmenverträge mit den Wohlfahrtsverbänden aufgenommen.

Soziale Teilhabe

7) Behindertenfahrdienst
Es hat sich gezeigt, dass beim Behindertenfahrdienst eine Kürzung von 600.000 Euro nicht ohne Qualitätseinbußen machbar ist. Auch aus Sicht des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es stattdessen notwendig zu untersuchen, wie ein zukunftsfähiger Behindertenfahrdient aussehen kann, der den steigenden Bedürfnissen nach Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen gerecht wird und gleichzeitig finanzierbar bleibt. Dafür werden im Haushalt 50.000 Euro bereitgestellt.

8) Maßnahmen der Jugendberufshilfe
Für die Sicherung der Maßnahmen der Jugendberufshilfe werden insgesamt 220.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen die durch Unterfinanzierung bedrohten niedrigschwelligen Angebote aufrechterhalten sowie eine Planungskonferenz zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe durchgeführt werden. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen Beschäftigung und Qualifizierung von jungen „entkoppelten“ Menschen planungsreif zu entwickeln und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

9) Frauenhaus
Das Dortmunder Frauenhaus verfügt über 30 Plätze, die ständig belegt sind. 2016 mussten 320 Anfragen von Frauen in Not mangels Platz abgelehnt werden. Momentan erhält das Frauenhaus jährlich 147.000 Euro vom Land sowie 210.000 Euro von der Stadt. Es steht in Verhandlungen mit dem Land, um die viereinhalb vollzeitverrechneten Stellen aufzustocken. Akut gefährdet ist die Besetzung der Pforte zumindest bis 23 Uhr und an den Wochenenden. Dafür werden im Haushalt 2018 zusätzlich 40.000 Euro zur Verfügung erstellt.

10) Erziehungsberatungsstellen
Die Nachfrage nach den Angeboten der Dortmunder Erziehungs- und Familienberatungsstellen ist weiterhin sehr hoch und überschreitet die vorhandenen Kapazitäten bei Weitem. Die Anliegen vieler Familien sind häufig sehr komplex und oft eng mit der Situation des jeweiligen Sozialraumes verbunden. Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den seit Jahren steigenden Bedarf bei der Beratung bei Trennung und Scheidung der Eltern sowie der Unterstützung in Fragen des Umgangsrechts. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.

11) Drogenhilfe
In den letzten Wochen hat es eine intensive Diskussion um die zukünftige Drogenhilfe in Dortmund gegeben. Dabei ist deutlich geworden, dass es – auch akuten – Veränderungsbedarf, aber keine einfachen Lösungen gibt. Der vorhandene Drogenkonsumraum stößt bereits seit längerer Zeit massiv an seine Kapazitätsgrenzen, Wartezeiten und auch Konsum im Umfeld sind schon jetzt zu bestimmten Zeiten die Folge. Hier ist unabhängig von weiteren konzeptionellen Überlegungen eine schnellstmögliche Entlastung notwendig und machbar. Gleichzeitig hat die drogenpolitische Rundreise des Sozialausschusses gezeigt, dass es zum Teil unterschiedliche Einschätzungen der Situation insbesondere in der Nordstadt und der zusätzlich notwendigen Maßnahmen gibt. Als Sofortmaßnahme werden vor diesem Hintergrund im Drogenkonsumraum die Plätze zum inhalativen Konsum von aktuell 10 auf 13 bis 15 Plätze aufgestockt. Für dafür benötigtes zusätzliches Personal werden 60.000 Euro jährlich bereitgestellt. Die zusätzlichen Plätze sind umgehend bei der Bezirksregierung zu beantragen. Angesichts der unterschiedlichen, teils divergierenden Bedürfnisse und Bedarfe gibt das zuständige Dezernatsbüro unter Beteiligung der Dortmunder Akteure der Drogenhilfe eine differenzierte Analyse der Ausgangssituation und ein Gesamtkonzept in Auftrag. Hierfür werden 50.000 Euro bereitgestellt.

12) Schulsozialarbeit
In Dortmund sind die 81 Schulsozialarbeiterstellen des BuT für das erste Halbjahr 2018 allein über kommunale Mittel abgesichert worden. Anschließend hatte die alte Landesregierung angekündigt, die Teilfinanzierung bis Ende 2018 sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund können die für die erste Hälfte 2018 eingeplanten kommunalen Mittel zur Gegenfinanzierung des kompletten Jahres genutzt werden. Die neue Landesregierung hat inzwischen angekündigt, die Teilfinanzierung der Stellen der Schulsozialarbeit des BuT über 2018 hinaus bis 2021 mit jährlich 47,7 Millionen Euro fortzusetzen. Spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 kann es aber keine befristete Weiterbeschäftigung der an Dortmunder Schulen tätigen 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mehr geben. Nach mehreren Verlängerungen der Arbeitsverträge seit 2011 und großem Einsatz aller Träger schließen sich arbeitsrechtlich die bisher praktizierten Zwischenlösungen aus. Für die aktuell Beschäftigten bedeutet dies Unsicherheit über ihre weitere Beschäftigungsperspektive. Dies führt dazu, dass erfahrene Fachkräfte sich gezwungen sehen, sich beruflich anders zu orientieren. Diese Verunsicherung wirkt sich spürbar auch auf Schulen, Eltern und Kinder aus, die den Verlust von Fachlichkeit, Erfahrung und gewachsenen Beziehungen fürchten.

Der Rat spricht sich daher dafür aus, die Weiterfinanzierung seines bisherigen Anteils ab dem Schuljahr 2018/19 durch Aufnahme des kommunalen Finanzanteils in die mittelfristige Finanzplanung sicherzustellen. Er gibt damit das Signal an das Land NRW, dass die Stadt in der Schulsozialarbeit eine Daueraufgabe sieht, und an die bisher befristet Beschäftigten und ihre Träger, dass das Arbeitsfeld und die entsprechenden Stellen dauerhaft gesichert werden. Der Rat verbindet dies mit der Aufforderung an Bund und Land, die dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sicherzustellen und bedarfsgerecht auszufinanzieren.

13) Schiedsleute
Schiedsleute übernehmen eine wichtige Aufgabe, um Konflikte zu schlichten, so dass es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. In Dortmund gibt es 48 Schiedsleute-Bezirke, im Oktober waren davon sechs unbesetzt. Momentan bekommen die Schiedsleute eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro monatlich sowie eine sog. Amtsraumentschädigung (meist der eigene Wohnraum) von 7,50 Euro pro Verfahren. Beide Sätze sind seit vielen Jahren nicht angehoben worden. Auch die Verwaltung hält eine Anpassung für angemessen. Vor diesem Hintergrund wird die Aufwandspauschale auf 80 Euro monatlich sowie die Amtsraumpauschale auf 20 Euro pro Verfahren erhöht. Das führt zu Mehrkosten von ca. 20.000 Euro.

Mobilität


Eine nachhaltige Verkehrswende ist klimapolitisch überfällig. Verschiedene Studien weisen die Stadt immer wieder auf ihren Nachholbedarf beim Thema Radverkehr und Reduzierung des Autoverkehrs hin. Inzwischen wurde zudem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein formales Rechtsverfahren wegen Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxide gegen Dortmund eingeleitet.

Neben einem gut ausgebauten ÖPNV muss vor allem das Fahrrad als Verkehrsmittel mit der größten Klimafreundlichkeit im Mobilitätsmix eine deutlich größere Rolle spielen – auch um das selbst gesteckte Ziel zu erreichen, die CO2-Emissionen bis 2020 drastisch zu reduzieren. Wichtige Grundlagen sind gelegt: die Fortschreibung des Masterplans Mobilität, die Einrichtung des Beirats Nahmobilität oder die Bewerbung zum Förderprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“. Der Radschnellweg Ruhr wird durch Dortmund führen und auch der Gartenstadtradweg ist beschlossene Sache. Nun gilt es, das Radwegenetz für Alltagsradler*innen zu verbinden und auszubauen, dabei die Linienführungen der regionalen Radwege zu beachten und auf eine integrierte Verkehrsgestaltung mit dem ÖPNV hinzuwirken.
Mit Mobilstationen werden die ÖPNV-Verknüpfungspunkte um Angebote geteilter Mobilität (z.B. Carsharing und Bikesharing) und Ladeeinrichtungen für Elektromobilität erweitert. Der VRR fördert diesen Ansatz. Die Stadt Dortmund muss diesen Impuls aufgreifen, weiterentwickeln und umsetzen. Abgebildet wird das im wirkungsorientierten Haushalt (WOH) über Zielfestlegungen und Kontrolle. Wir wollen deshalb den Planwert für den Anteil des Umweltverbunds (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) am Gesamtverkehrsaufkommen kontinuierlich erhöhen.

14) Radverkehrsförderung


Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 2,00 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für folgende Projekte eingesetzt:

a) Um das Radwegekonzept umzusetzen und die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die Planungskapazitäten im Fachbereich 66, Projektplanung, und Fachbereich 61 durch eine personelle Verstärkung zeitnah erweitert. Dafür wird ein Budget von 500.000 Euro bereitgestellt. Um kurzfristig Personallücken zu überbrücken, werden Planungsleistungen auch extern vergeben.
b) In der Innenstadt und dem erweiterten Innenstadtbereich werden 1.000 neue Fahrradabstellplätze eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der Verwaltung vorgeschlagen. Die Bezirksvertretungen erhalten einmalig ein zusätzliches Budget von je 20.000 Euro für die kleinteilige Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur. Dabei soll unter anderem die Einrichtung von weiteren Fahrradstraßen geprüft werden.
c) Der Bereich Radverkehr wird über eine eigene Kostenstelle im Haushaltsplan abgebildet. Jährlich wird wieder ein Bericht zur Fortentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur erstellt und dem Rat vorgelegt.

15) Ruhender Verkehr
a) Im Sinne des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt weiter gesenkt und der Umstieg auf alternative Verkehrsmittel gefördert werden. Um diesen Ansatz zu stärken, werden die Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent erhöht. Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.

b) Park & Ride und Bike & Ride stellen einen wesentlichen Baustein im Gesamtmobilitätskonzept der Stadt Dortmund dar. Die Vermeidung von Autofahrten in die City trägt zur Reduzierung der Luftbelastung in der Innenstadt bei. Ziel des 2006 aufgelegten städtischen Park & Ride- und Bike & Ride-Konzepts war es, die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr zu entlasten und gleichzeitig vorhandene Kapazitäten im öffentlichen Personennahverkehr besser zu nutzen. Das Konzept wird weitergeführt und ausgebaut. Für die dafür benötigten Investitionen werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen (siehe 15 a) bereitgestellt.

c) Neben einer zielgerichteten Stadt- und Verkehrsplanung trägt die Verkehrsüberwachung dazu bei, dass Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen können. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs geschieht vor allem auch zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen. Geh- und Radwege, Überwege an Kreuzungen oder Zebrastreifen werden zunehmend zugeparkt. Um im Sinne der Nahmobilität zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen, werden für die Parkraumüberwachung zusätzlich sechs Planstellen geschaffen. Dafür sind 300.000 Euro im Haushalt einzustellen.

16) Mobilstationen
Mobilstationen sind nicht nur Verknüpfungspunkte des ÖPNV mit mehreren Bus- und/oder Bahnlinien, sondern auch mit Einrichtungen wie Carsharing, Bikesharing, mit Taxiständen und/oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bzw. -fahrräder sowie P+R- bzw. B+R-Anlagen. Das Land fördert die Einrichtung solcher Mobilstationen finanziell. Der VRR entwickelt ein einheitliches Design und strebt ein einheitliches Buchungs- und Zahlungssystem für alle angebotenen Mobilitätsformen an. Dortmund nimmt am Pilotprojekt des VRR zur Einrichtung von Mobilstationen teil. Die möglichen Standorte werden in Absprache mit dem VRR und unter Berücksichtigung der Angebotsmöglichkeiten ausgewählt. Für die bei der Verwaltung angesiedelte Koordinierung und Steuerung des Pilotprojektes sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.

17) Wirkungsorientierter Haushalt
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des „Umweltverbunds“ am Gesamtverkehrsaufkommen wird bis 2020 um jeweils 0,5% pro Jahr erhöht (2018: 53,5%, 2019: 54%, 2020: 54,5%). Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung des Beirats Nahmobilität, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und in den Fachausschüssen vorzustellen, um den Planwert zu erreichen. Umwelt

18) Artenschutz
Die Zahl der Fluginsekten und der Feldvögel ist in Deutschland erheblich zurückgegangen. Als eine Ursache für das Massensterben gelten Stickstoffverbindungen aus Landwirtschaft und Verkehr, der zunehmende Gebrauch von Pestiziden sowie der Rückgang von extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Vor diesem Hintergrund wird die Stadt aufgefordert, mit den Akteuren der Landschaftspflege (Naturschutzverbände, Naturschutzbeirat, Untere und Höhere Landschaftsbehörde, Landwirtschaftskammer, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband und Biologische Station Dortmund-Unna) die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Hintergrund ist die Selbstverpflichtung der Stadt als Mitglied des Städtebündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“, den Verlust wichtiger Lebensformen und Lebensräumen aufzuhalten. Eine wichtige Aufgabe ist hierbei die Einbindung der Landwirtschaft beim Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt. Das Programm entsteht parallel zur Landschaftsplanung und soll diese durch Maßnahmen ergänzen, die keiner räumlichen Plankulisse bedürfen und i.d.R. nicht durch die Festsetzungen des Landschaftsplans abgedeckt sind. Dafür werden für 2018 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

19) Regenerative Energie
Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mithilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1% pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%). Um die Planwerte zu erreichen und sukzessive zu erhöhen, werden ergänzend zu möglichen Investorenmodellen entsprechende Mittel für städtische Eigeninvestitionen zur Errichtung von PV-Anlagen aus dem Budget des entsprechenden Fachbereichs zur Verfügung gestellt, um die noch vorhandenen Potentiale auszuschöpfen (s. Drucksache Nr. 06226-16-E1).

Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen

20) Der Rat stellt fest, dass der Beschluss zum Haushalt 2017 hinsichtlich der Umsetzung der in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen der Bezirksvertretungen nicht realisiert worden ist. Die Verwaltung organisiert einen Prozess, mit dem die noch nicht umgesetzten Beschlüsse der Bezirksvertretungen der letzten Jahre 2018 bearbeitet und verbindlich realisiert werden. Zum Ende des 1. Quartals 2018 legt die Verwaltung einen entsprechenden Umsetzungsplan vor. Die Berichterstattung über die Umsetzung erfolgt über einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt in den Sitzungen des Finanzausschusses und der entsprechenden Bezirksvertretungen

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