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Thema:  Stadt + Rat

Art: Antrag

Haushalt 2016

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den o.g. Punkt sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: Vor dem Hintergrund des Schreibens der Bezirksregierung zur Genehmigung der kommunalen Haushalte vom 18. Dezember stellt der Finanzausschuss fest:

1. Die Verabschiedung des Haushalts 2016 im Dezember des letzten Jahres diente der schnellen und möglichst kontinuierlichen Handlungsfähigkeit beim Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur, vor allem aber hinsichtlich der großen Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.

2. Nach §80, Absatz 5 der GO NRW soll die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Dieser Anordnung widerspricht die Tatsache, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde selber erst am 18. Dezember des vergangenen Jahres ein Schreiben zu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen und Anforderungen durch die Flüchtlingsunterbringung/ Planungen für die FlüAG-Pauschale an die Kommunen verschickt hat.

3. Im Ausschuss für Kommunalpolitik des Landes hat das Innenministerium am 22. Januar festgestellt, dass NRW im gesamten Jahr 2015 insgesamt 231.878 Flüchtlinge zugewiesen wurden. Das sind fast 50.000 Flüchtlinge mehr, als bisher bei den Erstattungen an die Kommunen zugrunde gelegt worden sind. Insgesamt müssen sich die Erstattungen deshalb an der Zahl von 245.000 Flüchtlingen (231.000 plus 14.000 Geduldete) orientieren. Bei 10.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr sind das 500 Millionen Euro mehr für die Kommunen als bisher geplant.

4. In den Verhandlungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist eine zeitnahe kassenwirksame Nachsteuerung hinsichtlich der tatsächlichen Flüchtlingszahlen am 1.1. 2016 zugesagt worden. Die Forderung des Städtetages NRW an das Land, dass diese Nachsteuerung schon jetzt in den kommunalen Haushaltsplanungen Berücksichtigung finden kann, wird ausdrücklich unterstützt.

5. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vereinnahmung der zugesagten zusätzlichen Mittel (s.o) zur Unterbringung von Flüchtlingen in den städtischen Haushalten im Rahmen einer Vorgriffsregelung zu ermöglichen und die Kommunalaufsicht entsprechend anzuweisen.

6. Die Finanzierung der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes darf durch die Auseinandersetzung um die Kostenerstattung für Flüchtlinge nicht gefährdet werden. Hier geht es alleine in Dortmund um Investitionen in Höhe von 85 Millionen Euro insbesondere für Kindertageseinrichtungen, Schulen und energetische Sanierung. Die Verwaltung wird aufgefordert, dies in Zusammenarbeit mit dem Land sicherzustellen.

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