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Thema:  Stadt + Rat

Art: Antrag

Haushalt 2013

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Abstimmung nachfolgender Anträge:

Präambel:

Der Rat stellt fest, dass es das Ziel sein muss, einen Haushalt zu verabschieden, der den Erhalt der vollen und eigenständigen Handlungsfähigkeit der Stadt 2013 ermöglicht. Diese Handlungsfähigkeit liegt insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, um die Stadt im kommenden Jahr ohne Auflagen sozial und ökologisch gestalten zu können. Nur die volle Handlungsfähigkeit garantiert die Umsetzung der vielen notwendigen Projekte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, im Schul- und Sozialbereich, in der Kultur sowie Investitionen in Energiespar- und Klimaschutzprojekte, Baumaßnahmen und der Wirtschaftsförderung im Sinne der gesamten Stadt. 

Finanzen und Beteiligungen

1. Der Rat stellt fest, dass der zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierte Jahresfehlbedarf für 2013 nur ca. 6 Millionen Euro unterhalb der Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage liegt und dieser Abstand nicht ausreichend erscheint. Der Abstand des Fehlbetrags zur Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage ist deshalb deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sowohl Einnahmen erhöht als auch Sparanstrengungen unternommen und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung eingeleitet und umgesetzt werden.

2. Zur Steigerung der Einnahmen wird der Hebesatz der Gewerbesteuer von den im Entwurf vorgesehenen 475 Punkten auf 490 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9,75 Millionen Euro werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfes genutzt.

3. Die Grundsteuer B wird auf 560 Punkte erhöht. Die zu erwartenden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4 Millionen Euro werden zur Senkung des Jahresfehlbedarfs 2013 genutzt.

4. Der Rat erwartet einen angemessenen und verstärkten Beitrag der städtischen Tochterunternehmen zur Sanierung des Haushalts und damit zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der Stadt.

5. Der Flughafen und die Beteiligung am Kohlekraftwerk GEKKO führen zu Verlusten und Belastungen der DSW/DEW 21 in Millionenhöhe. Der Rat fordert seine Tochterunternehmen auf, in Zukunft unternehmerische Entscheidungen jeweils daraufhin zu prüfen, ob sie absehbar mittel- und langfristig eine erhöhte Ausschüttung an die Stadt ermöglichen.

6. Angesichts der erheblichen Verluste der DEW-Beteiligung am RWE-Kohlekraftwerk GEKKO werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der DSW21 und DEW21 aufgefordert, sich für die Prüfung einer schnellstmöglichen Beendigung der Beteiligung einzusetzen. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt hat sich ein erhöhtes Risiko für die STEAG ergeben. Eine kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien werden dem Rat quartalsweise vorgelegt.

Personal und Organisation

7. Der aktuelle Stellenplan gibt den Rahmen für eine unterjährige Stellenbewirtschaftung vor, beinhaltet aber weder eine Klassifizierung noch ermöglicht er Aussagen zu den zwingend erforderlichen Personalkapazitäten für die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Der Rat begrüßt deshalb das neu eingeführte Aufgabenkritikverfahren mit dem Ziel, ein System zu schaffen, das aufgabenbezogene Ressourcen darstellt und den Rechtscharakter der jeweiligen Aufgabenstellung (pflichtige oder nicht pflichtige Aufgaben) darstellt.

8. Der Rat beschließt, das IT-gestützte Verfahren zu beschleunigen und im Jahr 2013 auf alle Stadtämter auszudehnen. Dabei wird im Grundsatz so verfahren wie bei der Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im Vermessungs- und Katasteramt. Ziel ist, das Verfahren Ende 2013 abzuschließen.

9. Der Rat erwartet, dass durch systematische Organisationsanalysen, Effizienzsteigerungen und Personalentwicklung der Planstellenbestand aufgabenangepasst gestaltet und die Personalkosten reduziert werden können, ohne dass die Belastung für die Beschäftigten weiter ansteigt.

10. Unter Berücksichtigung der genannten Prämissen ist die aktualisierte Planung, die für 2013 rund 332 Millionen Euro steuerbare Personalaufwendungen vorsieht, zu akzeptieren. Wir gehen davon aus, dass die Aufgabenkritik in den Folgejahren zu Einsparungen führen wird. Der zukünftige Personalaufwand ist zeitnah für die Haushaltsjahre 2014 ff neu zu bewerten.

11. Die Personalverwaltung wird aufgefordert darzustellen, ob und in welchem Umfang durch einen fachbereichsübergreifenden Einsatz von Ingenieuren für die Reduzierung von externen Auftragsvergaben gesorgt werden kann.

12. Die Notwendigkeit externer Stellenbesetzungen ist nicht nur im Einzelfall zu begründen, sondern systematisch auf der Basis des Aufgabenkritikverfahrens zu planen.

13. Das Aufgabenkritikverfahren wird mit den Zielsetzungen des wirkungsorientierten Haushaltes eng verzahnt.

14. Vor dem Hintergrund der notwendigen Veränderungen im Personalbereich hält der Rat es für geboten, dass bei den anstehenden Veränderungen im Verwaltungsvorstand der Fachbereich Personal nicht mehr dem Dezernat 1 sondern einem der anderen bestehenden oder einem neu zu schaffenden Dezernat zugeordnet wird.

15. Der Rat spricht sich dafür aus, das Ziel einer Grünpflege -und reinigung aus einer Hand und die Übertragung dieser Aufgaben auf die EDG weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird aufgefordert, belastbare Kostendaten zu ermitteln, auf deren Grundlage die EDG belastbar kalkulieren kann. Nach Vorlage einer qualifizierten, externen Bewertung erfolgt eine Entscheidung.

16. Die Verwaltung wird aufgefordert, Modelle zur maßvollen Neustrukturierung der Stadtbezirke zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und den demografischen Veränderungen gerecht werden.

17. Der Rat beschließt, die reguläre Anzahl der Ratsmitglieder von 82 auf 76 zu verringern.

18. Der Rat stellt fest, dass der beschlossene Brandschutzbedarfsplan aufgrund der Haushaltssituation nicht wie vorgelegt eins zu eins umsetzbar sein wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Jahren der Laufzeit des Brandschutzbedarfsplans Anpassungen bei Personal- und Investitionskosten unter Beibehaltung der Sicherheitsstandards mit dem Ziel der Einhaltung der ursprünglich vorgesehenen Einsparungen vorzunehmen. Dabei ist auch erneut eine interkommunale Zusammenarbeit mit den an Dortmund angrenzenden Kommunen zu prüfen.

19. Die Zuschüsse für DOSYS werden nicht erhöht, sondern verbleiben auf dem Stand von 2012.

Immobilienwirtschaft und Planung

20. Der Rat beschließt, durch geeignete Sanierungsmaßnahmen, durch Erschließung bisher nicht genutzter Energieeffizienzquellen und durch den konsequenten Verkauf bzw. die Verpachtung von Liegenschaften, die nicht mehr oder nur noch teilweise benötigt werden sowie durch eine enge Verzahnung mit der Personal- und Organisationsentwicklung eine deutliche Reduzierung von Instandhaltungs- und Energiekosten bei den städtischen Immobilien zu erzielen.

21. Der Rat erwartet Quartalsberichte der Immobilienwirtschaft, die deutlich machen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um den städtischen Haushalt dauerhaft zu entlasten.

22. Der Rat erwartet von der Verwaltung eine kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien für den
- U-Turm
- das DFB-Fußballmuseum
- die Berufskollegs
- den Flughafen
- die Schwimmbäder
- das Sondervermögen und
- Sporteinrichtungen
im Hinblick auf die Kostenentwicklung und die jeweiligen Belastungen für den Haushalt.

23. Der Rat lehnt eine Übernahme von Planungsleistungen für die L663 und für die Semerteichstraße ab. Der Rat lehnt es ab, im Vorgriff auf eine mögliche Landesförderung in Vorleistung zu treten.

24. Der Rat beschließt, ausreichende Haushaltsmittel für die Erstellung einer repräsentativen Haushaltsbefragung zum aktuellen Modal Split (real existierende Verkehrszusammensetzung inklusive Fußgänger- und Radfahranteile) durchzuführen, auf deren Grundlage auch zu einem späteren Zeitpunkt mittels Stichprobenverfahren zuverlässige Entwicklungstrends der Modal-Split-Anteile abgeleitet werden können. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Haushaltsbefragung beschließt der Rat eine Aufstockung der Haushaltsmittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

Soziales

25. Der Rat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte kommunale Arbeitsmarktstrategie zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen sowie die Gegenfinanzierung in Höhe von 3,5 Millionen Euro durch die Erhöhung der Gewerbesteuer. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat stellt fest, dass Transferleistungen und Personalaufwendungen den größten Anteil der ordentlichen Aufwendungen im Haushalt ausmachen. Ohne eine dauerhafte Senkung der Aufwendungen in diesen Bereichen wird die Handlungsfähigkeit der Stadt nicht erhalten bleiben können. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie ist ein Baustein zur Senkung der Transferleistungen.

26. Der Rat stellt fest, dass die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes befristet eingerichteten 81 Stellen für SchulsozialarbeiterInnen eine immer notwendigere sozialpädagogische Hilfestellung für SchülerInnen und Eltern bieten. Eine kommunale Finanzierung der Stellen wird vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Städte und Gemeinden nicht möglich sein. Der Rat appelliert an die Bundesregierung, die Finanzierung der Schulsozialarbeit über 2013 hinaus fortzusetzen. Die heimischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich für diese Forderung einzusetzen.

27. Die Einrichtung von Großpflegestellen für Kinder unter drei Jahren ist durch die Verwaltung aktiv zu unterstützen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit die Wirtschaftsförderung einbezogen werden kann. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine koordinierende Stelle einzurichten.

28. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Konzeption für eine soziale Beratungsstelle für EU-ZuwanderInnen in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den in der Nordstadt tätigen sozialen Organisationen erstellt und soll aufzeigen, welche Regelungsdefizite sich durch die Zuwanderung ergeben. Es soll sowohl die inhaltliche Arbeit der Beratungsstelle beschreiben als auch notwendige Finanzierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten aufzeigen. Dabei ist eine Unterstützung durch Landes-, Bundes- und/oder EU-Mittel zu prüfen. Die Beratungsstelle soll insbesondere Menschen, die sich auf der Grundlage des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Dortmund aufhalten, über die rechtlichen Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und Dolmetscherleistungen anbieten. Die Verwaltung prüft, wie und ob der Betrieb der Beratungsstelle in bereits vorhandene Beratungsstrukturen in der Nordstadt integriert werden kann. Zielsetzung ist die schnellstmögliche Aufnahme des Betriebs der Beratungsstelle. Dem Rat ist spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle ein Sachstandsbericht vorzulegen.

29. Zur Finanzierung von IntegrationshelferInnen in der OGS werden 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Gleichzeitig wird der Zuschuss für das städtische Betriebsrestaurant auf 200.00 Euro jährlich reduziert.

30. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen umfassenden Dortmunder Inklusionsplan zu erstellen. Ein/e verwaltungsinterne/r Inklusionsbeauftragte/r sowie eine adäquate Organisation mit dezentralen Inklusionsbeauftragten in jedem Fachbereich, so ähnlich wie beim Dienstleistungszentrum Wirtschaft, sind einzurichten. Im Vorgriff auf den Inklusionsplan sind 500.000 Euro für kurzfristige, kleinere Maßnahmen zur Realisierung von Inklusionsvoraussetzungen an Schulen bereitzustellen.

31. Für das bundesweite und auch in Dortmund initiierte Energiesparprojekt der Caritas, das sowohl zum Stromsparen motiviert als auch Arbeitsgelegenheiten schafft, wird der kommunale Zuschuss für die nächsten drei Haushaltsjahre auf 218.000 Euro jährlich erhöht.

Kultur

32. Die inzwischen auf jährlich 10,5 Millionen Euro gestiegenen Betriebskosten des U-Turms sind dauerhaft nicht hinnehmbar. Der Rat erwartet, dass die Leitung des U-Turmes im Laufe des nächsten Jahres Konzepte für eine Steigerung der Attraktivität des Turms als „Gesamtkunstwerk“ entwickelt und Einnahmen generiert, die zu einer deutlichen Reduzierung der städtischen Zuschüsse in den Jahren 2014 und folgende führen.

33. Der Rat beschließt, dem Hardware MedienKunstVerein, der für die Attraktivität des U-Turms unverzichtbar ist, für zunächst drei Jahre eine 30%ige Kofinanzierung in Höhe von je 200.000 Euro aus dem Kulturhaushalt zur Verfügung zuzusichern.

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