Für die GRÜNEN ist die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Regelsätze für die EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II ein Armutszeugnis.
Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von Anfang des Jahres eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung eines Existenzminimums verlangt, das auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfasst. Mit der geplanten Erhöhung der Hartz-IVRegelsätze um fünf Euro passiert genau das Gegenteil. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kirchen und viele ExpertInnen sind sich einig, dass die Regelsätze auf mindestens 420,- Euro angehoben werden müssten. Stattdessen zimmert die Bundesregierung die Regelsätze nun willkürlich nach Kassenlage zusammen. Nicht die tatsächlichen Ausgaben des ärmsten Fünftels der Bevölkerung, sondern die Interessen von Lobbyisten und schwarz-gelber Klientel waren entscheidend für die geplante Höhe von 364 Euro. Mit diesem Hinterzimmergemauschel kommt die Bundesregierung aber weder politisch noch juristisch durch. Man trifft sich also in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht wieder. Mit der Erhöhung um fünf Euro lindert die Bundesregierung nicht das Armutsproblem, sondern manifestiert und verschärft es. Die Neuregelung ist eine Kapitulationserklärung für diese Regierung der Banker und Hoteliers.“
Helga Hilbert, Ratsmitglied und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN: „Gerade in Dortmund haben wir uns in den letzten Jahren immer wieder bemüht die offensichtlich unzureichenden Leistungen beim Arbeitslosengeld II mit kommunalen Leistungen für die betroffenen Menschen zu korrigieren. Das beste Beispiel dafür war das Sozialticket für 15.-Euro, das leider von SPD und CDU abgeschafft worden ist. Wer im ALG-II-egelsatz nur einen Betrag von 15,- Euro für Fahrten mit Bus und Bahn hat, kann nicht 30,- Euro dafür bezahlen. Die Bundesregierung hätte dies mit einer deutlichen Erhöhung des Regelsatzes ändern können. Dass es jetzt nur fünf Euro sind, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der ALG-IIEmpfängerInnen, sondern auch für die Kommunen, die weiterhin alleine sehen können, wie sie mit der wachsenden Armut eines großen Teils der Bevölkerung klar kommen.“