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Thema:  Umwelt + Verkehr Klimaschutz + Energie

Art: Antrag

Handlungsprogramm Klimaschutz 2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Das kommunale Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 wird auf Basis der bisherigen Auswertungen fortgeschrieben und konzeptionell weiterentwickelt.

2. Bei der Fortschreibung sollen sämtliche bestehende Projekte zum Klimaschutz, wie z.B. der Masterplan Energiewende, das Mobilitätskonzept zur Luftreinhaltung oder das Konzept „Emissionsfreie Innenstadt“ berücksichtigt werden.

3. Die Verwaltung definiert zunächst bis zum Ende des Jahres 2018 den Prozess der Fortschreibung. Ein erstes Konzept mit Vorschlägen zum Zeitplan, den einzubeziehenden Akteuren und einer ersten Kostenaufstellung soll dem AUSW in seiner ersten Sitzung 2019 vorgelegt werden.

Begründung:

Als größtes Wirtschaftszentrum in der Region Westfalen hat die Stadt Dortmund nach eigenen Angaben eine besondere Verantwortung, wenn es um die Fragen des Klimaschutzes geht. Mit Beschluss vom 15.05.2008 (Drucksache Nr. 10663-07) hat der Rat die Verwaltung deshalb beauftragt, ein kommunales Handlungsprogramm zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energiebedarfs in Dortmund vorzulegen. Das Handlungsprogramm wurde zunächst bis 2020 konzipiert. Das „Handlungsprogramm Klimaschutz“ hat Maßnahmen definiert, mit deren Hilfe das Ziel erreicht werden sollte, die CO2-Emissionen in Dortmund bis 2020 um 40 % zu senken. Dieses Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht: Die aktuell vorgestellte CO2-Bilanz weist bis 2014 eine Reduktion der CO2-Emissionen um lediglich 25% aus. Gleichzeitig sind weitere Probleme für den Klimaschutz hinzugekommen, die in dem übernächsten Jahr auslaufenden Handlungsprogramm bisher nicht berücksichtigt wurden. Seit 2008 wurde zudem eine Vielzahl von Plänen mit Verkehrsbezug auf kommunaler Ebene vom Rat beschlossen. Auch auf regionaler Ebene wurden neue Zielsetzungen definiert, die klimarelevant sind und einer Einbeziehung bedürfen. Das Handlungsprogramm sollte grundsätzlich fortgeschrieben und gleichzeitig konzeptionell überarbeitet werden. Dabei müssen die bisherigen Maßnahmen überdacht und neue Akzentsetzungen beraten werden. Der Prozess für die Fortschreibung und die nötige Aktualisierung der Handlungsschwerpunkte soll entsprechend frühzeitig definiert werden.

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