BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die Ausschusssitzung am 14.03. vorsehen zu lassen und folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung zu stellen:
1. Der Ausschuss/Rat begrüßt, dass die rechtliche Vertretung für einen Teil der Arbeiterinnen durch die Unterstützung der IG BCE ermöglicht wird und dass im Rahmen des Strafverfahrens, auf Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen für schwere vorsätzliche Körperverletzung geklagt wird.
2. Der Ausschuss/Rat stellt mit Sorge fest, dass die Finanzierung einer angemesse-nen Rechtsvertretung im Rahmen einer möglichen Sammelklage für viele der nicht gewerkschaftlich organisierten LeiharbeiterInnen nicht gewährleistet ist.
3. Der Ausschuss/Rat begrüßt, dass es Überlegungen der Landes- und Bezirksregie-rung gibt, einen „Härtefallfonds“ einzurichten, der es PCB-Opfern ermöglicht, sowohl Anträge auf Unterstützung für den Rechtsbeistand als auch zur Milderung von Notlagen infolge der PCB-Verseuchung zu stellen.
4. Der Ausschuss/Rat bittet um Auskunft, welchen Konkretisierungsgrad diese Über-legungen zur Einrichtung eines Härtefallfonds haben und welche Organisationsform angestrebt wird.