Gute Nachricht für envio-Geschädigte - PCB-Schädigungen als Berufskrankheit anerkannt
Auch wenn es nur ein geringer Trost ist: gesundheitliche Schädigungen aufgrund von PCB gelten jetzt als Berufskrankheit. In einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums wurden nun "drei wissenschaftliche Stellungnahmen zur Berufskrankheit Nummer 1302 - Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe beschlossen." ( www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/drei-stellungnahmen-zur-berufskrankheit-nummer-1302-beschlossen.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=21&cms_et_sub=19.04.2018_dungen/2018/drei-stellungnahmen-zur-berufskrankheit-nummer-1302-beschlossen.html ).
Dazu zählen u.a. die Aufnahme von PCB in den Körper, Auswirkungen auf den Stoffwechsel sowie Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs.
Laut der Wirtschaftsförderung trugen auch die Erkenntnisse aus dem HelPCB-Programm zu den Erkenntnissen der Mediziner im Ministerium bei. In diesem Nachsorge-Programm werden seit 2010 147 Menschen, größtenteils ehemalige Mitarbeiter der Firma envio, teil. Sie waren mit der Entsorgung PCB-haltiger Transformatoren beschäftigt und durch durch das Management angewiesenen Umgang mit den Giftstoffen ohne Arbeitsschutzmaßnahmen vergiftet worden.
Bei einer anerkannten Berufskrankheit hat der Geschädigte Anspruch auf Geld-, Behandlungs- und Rehabilitationsleistungen, die durch die Berufsgenossenschaften getragen werden müssen.