Die GRÜNE Fraktion im Rat setzt sich für eine zusätzliche Unterstützung für schwerstabhängige Menschen in Dortmund ein. In einem Antrag für den Sozialausschuss in der kommenden Woche fordern die GRÜNEN deshalb ein Konzept für die medizinische Behandlung von schwerst Opiatabhängigen mit Diamorphin (künstliches Heroin).
Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN: „Die Erfahrungen der letzten Jahre in anderen Städten haben eindeutig gezeigt, dass die kontrollierte Behandlung mit Diamorphin für viele schwerstabhängige Menschen positive Auswirkungen hat. Die Behandlung richtet sich dabei vor allem an diejenigen Schwerstabhängigen, die von den vorhandenen Angeboten nicht erreicht werden bzw. denen mit der herkömmlichen Methadonbehandlung nicht geholfen werden kann. Die Verbesserungen betreffen insbesondere den Gesundheitszustand und die Stabilisierung der sozialen und finanziellen Situation sowie die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Gleichzeitig vergrößert sich die Distanz zur Drogenszene, der Konsum von Straßenheroin und anderen Suchtmitteln wird beendet. Deshalb ist auch damit zu rechnen, dass die Beschaffungskriminalität zurückgeht. In Dortmund befinden sich zurzeit weit über 1000 Menschen in der Methadonsubstitution. Wir gehen davon aus, dass eine Behandlung mit Diamorphin eine sinnvolle und notwendige Erweiterung des Angebotes für schwerstabhängige Menschen ist.“ Die AIDS-Hilfe sowie der Verein der substituierenden Ärzte hatten bereits vor vier Jahren ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, ein Diamorphinprojekt in Dortmund zu realisieren. Die Verwaltung hatte allerdings damals abgeraten. Hintergrund waren vor allem die Kosten für die notwendigen baulichen Voraussetzungen sowie für die personellen Anforderungen (Investitionskosten in Höhe von ca. 700.000 Euro sowie ein jährlicher Zuschuss von 500.000 Euro).
Ulrich Langhorst: „Inzwischen haben sich die Voraussetzungen für die diamorphingestützte Behandlung allerdings geändert. Nicht mehr erforderlich sind künftig drei Vollzeitstellen für Ärzte pro Einrichtung. Stattdessen ist inzwischen nur noch eine angemessene Anzahl von Arztstellen und qualifizierten nichtärztlichen Stellen vorgeschrieben, die innerhalb eines zwölfstündigen Zeitraums während der Vergabezeiten und Nachbeobachtung anwesend und darüber hinaus per Rufbereitschaft erreichbar sein müssen. Zudem wird die strikte räumliche Trennung von Warte-, Ausgabe- und Überwachungsbereich aufgehoben. Durch diese veränderten Rahmenbedingungen sind die 2010 von der Verwaltung aufgeführten Kosten deshalb mehr aktuell, sie dürften sich erheblich reduziert haben. Deshalb wollen wir nun ein Konzept, das aufzeigt, wie eine Behandlung mit Diamorphin in Dortmund realisiert werden kann.“