Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses das neue Integrationsgesetz NRW (Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen) und insbesondere die sich daraus ergebenden kommunalen Möglichkeiten und Konsequenzen darzustellen.
Begründung: Der Landtag hat im Februar das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das Integrationsgesetz ist in dieser Form und für ein Flächenland bundesweit einmalig und setzt in Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe in der Integrationspolitik. Es sieht u.a. eine flächendeckende Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit über „Kommunale Integrationszentren“ vor und stärkt die Vernetzung der Akteure. Um kommunale Möglichkeiten und Konsequenzen des Gesetzes zu kennen und zu diskutieren, ist eine Vorstellung im Ausschuss angebracht.