Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum Verfahren der Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wo und von wem werden die Altersfeststellungen durchgeführt?
2) Mit welchem Verfahren werden die Altersfeststellungen durchgeführt?
3) Welche Toleranzgrenzen hinsichtlich des Alters der UMF werden bei den Altersfeststellungen einbezogen?
4) Als wie verlässlich haben sich die angewandten Methoden bisher erwiesen?
5) Sind bei den Altersfeststellungen DolmetscherInnen anwesend?
Begründung:
Die rechtlichen und sozialen Problemstellungen in der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind sehr komplex. Eine entscheidende Weichenstellung ist die Altersfeststellung. Die Entscheidung, ob jemand als unter oder über 16 Jahre oder gar als volljährig eingestuft wird, ist wichtig für die UMF, denn hier wird entschieden, ob sie in Obhut genommen und in die Jugendhilfe aufgenommen werden, einen Vormund zugewiesen bekommen oder ob sie als Erwachsene behandelt werden.