Zukunftssicher mit erneuerbaren Energien oder weiterhin auf Subventionen der Kohleverstromung setzen – für die GRÜNEN im Rat zeigt die Antwort der STEAG auf eine Anfrage der Fraktion, dass es der Energieversorger mit dem ökologischen Umbau nicht ernst meint.
Dazu erklärt Ulrike Märkel, Ratsfrau der GRÜNEN: „Weiterhin wird von der STEAG gebetsmühlenartig der Vorteil der Kohleverstromung gepriesen und die Energiewende als Verursacher von Preiserhöhungen diskreditiert. Die mangelnde Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung mit den fossilen Energie-Dinosauriern wird allein dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) und der daraus resultierenden Benachteiligung konventioneller Kraftwerke in die Schuhe geschoben. Aus STEAG-Sicht müssen die Rahmenbedingungen zugunsten der Kohlekraftwerke verändert werden. So macht man es sich schön einfach und es bleiben große Zweifel, ob STEAG den dringend nötigen ökologischen Umbau zu einem „Erzeuger erneuerbarer Energie“ schaffen kann und überhaupt will, auch wenn STEAG in der vorliegenden Antwort erklärt, dass es wesentliches strategisches Ziel sei, den Anteil an erneuerbaren Energien im eigenen Erzeugungs-Portfolio auf 25 Prozent anzuheben.“
Der Blick nach Berlin löst bei den GRÜNEN Besorgnis für die Ziele der Energiewende aus. Die Eingliederung der Energieabteilung in das Wirtschaftsministerium innerhalb der jetzt beschlossenen Großen Koalition nährt aus GRÜNER Sicht die Befürchtung, dass die Energiewende auf Druck der konventionellen Kraftwerksbetreiber zurückgefahren werden soll.
Ulrike Märkel, Ratsfrau der GRÜNEN: „In diese Linie passt auch die Argumentation der STEAG. Wenn STEAG dieselben Spielregeln für konventionelle Kraftwerke und die erneuerbaren Energien fordert, ist die politische Aussage klar: Energiewende ja – aber bitte nur mit Kohlekraftwerken. Wir erwarten aber, dass die STEAG das Tempo erhöht und interessante Konzepte für eine Einschränkung der Kohleenergie vorlegt. Und auch von Sigmar Gabriel als neuem Wirtschafts- und Energieminister erwarten wir eine Energiepolitik, die angesichts des Klimawandels die Energiewende beschleunigt. Die anstehende EEG-Novelle darf nicht zum Ziel haben, die Energiewende zu bremsen.“
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist als verpflichtendes Ziel festgelegt, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 % gegenüber 1995 zu senken und einen Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung von 35 % zu erreichen. Strom aus Wind und Sonne wird vorrangig – Strom aus Steinkohlekraftwerken nachrangig in die Stromnetze eingespeist. Kohlekraftwerke dienen damit hauptsächlich als „Lückenfüller“, wenn witterungsbedingt regenerative Energielieferanten wie Solar- und Windenergie ausfallen, andernfalls werden die Kohlekraftwerke jedoch heruntergefahren.