Anlässlich der Verkündung von zwei Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zu Alkoholverboten in Freiburg stellt OB-Kandidat Mario Krüger fest: „Die Erklärung der Unwirksamkeit von Alkoholverboten in Freiburg hat uns in unserer Position bestätigt, dass ordnungspolitische Maßnahmen nur bedingt geeignet sind, problematische Situationen, wie sie zum Beispiel in der Nordstadt beklagt werden, anzugehen.“
Fraktionssprecherin Ingrid Reuter: „Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung des Gerichtshofes, dass von den Adressaten des Verbots ein Gefahr ausgehen müsse, d.h. hinreichende Anhaltspunkte vorliegen müssten, dass all diejenigen, die mitgebrachten Alkohol konsumieren oder auch nur in der Konsumabsicht mit sich führen, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch nicht ausgegangen werden. Diese Argumentation war auch eine unserer Begründungen für die Ablehnung eines Alkoholverbotes in der Nordstadt, wie es die SPD verlangte. Denn es gibt in der Nordstadt keine Häufung von Delikten, die im Zusammenhang mit Alkoholkonsum stehen.“
Mario Krüger: „Auch die zweite Entscheidung zum sogenannten Randgruppentrinkparagraphen ist interessant. Hier geht es nämlich um das Verbot des Trinkens im öffentlichen Raum, wenn es geeignet ist, Belästigungen hervorzurufen. Das Gericht hat festgestellt, dass ein generelles Verbot auf der Basis des allgemeinen Ordnungsrechtes unzulässig ist. Damit wird auch die Haltung des Dortmunder Ordnungsdezernenten sowie die Positionierung der GRÜNEN in der Nordstadt gestützt. Vorwürfe, dass der Dezernent nicht „durchgreife“, die unter anderem von dem OB-Kandidaten Sierau vorgetragen worden sind – auch vor dem Hintergrund dieser Rechtssprechung – völlig deplaziert.“
Ingrid Reuter ergänzt: „Wir GRÜNE sind auch in Wahlkampfzeiten nicht willens, in populistischer Weise denjenigen nach dem Mund zu reden, die allein auf ;hartes Durchgreifen’ setzen, um soziale Probleme zu lösen. Wir plädieren für ein von allen getragenes integriertes Konzept, dass neben sozialpolitischen und städtebaulichen Elementen auch ordnungsrechtliche Maßnahmen enthalten kann. Verbote allein führen bestenfalls zur Verdrängung. Ansprache und Öffentlichkeitsarbeit sind mühsamer, führen aber zu einem nachhaltigeren Erfolg.“