„Der öffentliche Personennahverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge, die die Stadt für ihre Bürger*innen übernimmt. Deshalb steht für uns die Rechtssicherheit des gewählten Verfahrens zur Betrauung von DSW21 im Vordergrund“, so Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN zur aktuellen Diskussion um die Direktvergabe des Dortmunder Bus- und Bahnverkehrs an die DSW21.
Bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise die Verkehrsdienstleistungen rechtssicher an die DSW vergeben werden können, kommt es vor allem darauf an, den Einfluss des Rates auf die Verkehrsplanung und die Ausgestaltung des ÖPNV zu sichern. Eine Direktvergabe ist nach EU-Vorschrift dann möglich, wenn bei dem zu betrauenden Unternehmen Kontrolle und Eingriffsmöglichkeit der Stadt wie bei einer eigenen Dienststelle gewährleistet sind. Um dies zu erreichen, wäre nach Meinung der Experten der sicherste Weg die Änderung der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft DSW21 in eine GmbH.
Ingrid Reuter: „Wir fordern im Sinne der Rechtssicherheit eine Lösung mit größtmöglicher Einflussnahme der Stadt. Dabei sollten allerdings auch die bisherigen Rechte der Arbeitnehmer*innen vollständig gewahrt bleiben. Außerdem müssen Fragen des steuerlichen Querverbunds und des US-Leasing-Geschäfts berücksichtigt werden. Wenn dies bei einer Änderung der Gesellschaftsform von der jetzigen AG in eine GmbH nur unter größeren Problemen sichergestellt werden kann, sollte zumindest das auch von der Rechtsdezernentin beworbene Modell einer der AG übergeordneten GmbH-Holding zum Zuge kommen. Dies ist nach unseren Informationen das Modell, das – abgesehen von der Änderung der Gesellschaftsform – die höchste Rechtssicherheit in Bezug auf die EU-Vorschriften bietet.
Bei einer rein kosmetischen Anpassung der Verträge und der Satzung, wie von DSW21 gewünscht, wäre der Einfluss des Rates eingeschränkt. Das Risiko, dass eine solches Verfahren nicht EU-konform ist, wird von Experten durchaus als hoch eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund erwarten wir im Rat von der Verwaltung, Lösungen für die noch offenen Fragen zur personellen und finanziellen Ausstattung einer Holding zu finden. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass Stadt und Tochter zu einer Einigung kommen: Am Ende trifft der Rat die Entscheidung – und das hoffentlich im Sinne der Stadt.“