Auch die GRÜNEN im Rat erreichen Hilferufe von Solo-Selbstständigen hinsichtlich der staatlichen Soforthilfen. Das betrifft insbesondere die Tatsache, dass die Hilfsgelder des Landes nur für Betriebsausgaben, nicht aber für den laufenden Lebensunterhalt genutzt werden können. Die Fraktion unterstützt deshalb die Proteste gegen diese unsinnige Regelung. Die Landtagsfraktion der GRÜNEN hat inzwischen einen Antrag in den Landtag eingebracht, um das Hilfsprogramm entsprechend zu verändern.
"Im Moment laufen die Hilfen darauf hinaus, dass nach Corona vielleicht die Kleinstunternehmen noch existieren. Nur die Solo-Selbstständigen haben die Zeit nicht überlebt, weil sie die staatlichen Hilfen nicht für ihren Lebensunterhalt nutzen können. Das ist absurd", kommentiert Martina Stackelbeck, GRÜNES Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftsförderung. "Wer als Klein-Selbstständige/*r tätig ist, hat meistens kaum größere Rücklagen, um weiterlaufende Kosten zu bestreiten und die private Lebensführung zu finanzieren. Die momentane Regelung ist vollkommen lebensfremd und muss dringend verändert werden.“
Die Landtagsfraktion der GRÜNEN hat deshalb inzwischen in einem Antrag vorgeschlagen, dass sich Solo-Selbstständige mit den Soforthilfen ein eigenes Gehalt auszahlen können, um den privaten Lebensunterhalt zu sichern. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine derartige Regelung, nach der die Betroffenen Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen können.
„In Dortmund gibt es eine Menge Menschen, die als Solo-Selbstständige arbeiten. Es ist dringend notwendig, dass die staatlichen Hilfen sie auch wirkungsvoll dabei unterstützen, die Zeit der Corona-Krise zu überstehen. Das geht aber nur, wenn man mit den Hilfen seine Existenz auch wirklich sichern kann“, so Martina Stackelbeck abschließend.