Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Friedhofssatzung der Stadt Dortmund wird entsprechend der Novelle des Bestattungsgesetzes (BestG) NRW um einen Passus ergänzt, der sicherstellt, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen aufgestellt werden, die nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt wurden. Dies muss über ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden.
Begründung:
Ca. 80 Prozent der in Deutschland vertriebenen Grabsteine stammen aus indischen Steinbrüchen, in denen nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen herrschen und geschätzt 150.000 Kinder arbeiten. Neben dem geltenden Tariftreue- und Vergabegesetz ist die Umsetzung der Neuregelung des Bestattungsgesetzes NRW jetzt eine weitere Chance für Dortmund, sich als Stadt für Menschenrechte und fairen Handel zu engagieren.