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Thema:  Kultur + Sport Umwelt + Verkehr

Art: Pressemitteilung

GRÜNE erfreut über Wende bei Sportplatz Husen-Kurl Alternative muss gefunden werden

Erfreut zeigen sich die GRÜNEN im Rat, dass ihre Ablehnung des geplanten Standorts des Sportplatzes Husen-Kurl aus Naturschutzgründen endlich zu einem Umdenken führt. Die Umweltbehörde der Bezirksregierung Arnsberg hat signalisiert, dass die Genehmigung des Neubaus in dem geplanten Gebiet u. a. wegen des Rotmilans nicht erteilt werden könne.

Das Gelände liegt zudem in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet und ist im Regionalplan Dortmund/Unna/Hamm als Regionaler Grünzug dargestellt. Die ökologische Bedeutung dieses Freiraums wurde durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Buschei“ bestätigt. Aus all diesen Gründen hatten sich die GRÜNEN immer gegen diesen geplanten Standort ausgesprochen.

Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin von Bündnis 90/Die GRÜNEN: „Schon 2009 hatten die GRÜNEN gemeinsam mit den Naturschutzverbänden auf die Problematik des Sportplatzneubaus an der Kurler Straße hingewiesen und die eingehende Prüfung von Alternativen gefordert. Dabei geht es nicht um die Entscheidung Naturschutz gegen Sportplatz, sondern um die Findung eines für beide Belange geeigneten Standorts. Durch das Festhalten der Ratsmehrheit von SPD und CDU an dem ungeeigneten neuen Standort sind vier Jahre verlorengegangen, die den betroffenen Sportverein in eine Krise gestürzt haben.“

Jürgen Brunsing, Sportpolitischer Sprecher: „Die seit Jahren andauernde Hängepartie für den SC Husen-Kurl muss endlich beendet werden. Die GRÜNEN werden deshalb erneut die Verwaltung im nächsten Umweltausschuss auffordern, vor dem aktuellen Hintergrund zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, den Sportplatz auf der Zeche Kurl zu errichten. Dies war von Anfang an unser favorisierter Standort. Bei einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von 4 Mio. Euro für einen Neubau und der geänderten Sachlage sollte auch nochmal kreativ über den Erhalt und eine mögliche Optimierung (u. a. im Sinne einer Lärmreduzierung) des bisherigen Standorts nachgedacht werden.“

AnwohnerInnen hatten seinerzeit über die Lärmbelästigung durch den Sportplatz an alter Stelle geklagt, woraufhin sich die Stadt auf eine Verlegung des Sportplatzes eingelassen hatte. Solange die Geräuschkulisse, die beim Freizeitsport entsteht, als belastender Lärm im Bundesemissionsschutzgesetz geführt wird, kann die Verlegung von Sportplätzen eingefordert werden. Dabei sind regional verankerte Sportplätze, wie Spielplätze, ein wichtiger Teil des Gemeinschaftslebens. 2011 wurde auf Bundesebene gesetzlich geregelt, dass Kinderlärm nicht mit Verkehrs- und Industrielärm gleichzustellen sei. Dies könnte auch für Sportplätze gelten, die sportliche Betätigung für BürgerInnen jeden Alters und Vereine ermöglichen.

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