Die Partei „Die Rechte“ hat öffentlich angekündigt, mit einem selbsternannten „Stadtschutz“ an bestimmten Plätzen der Stadt für Sicherheit sorgen zu wollen. Dabei sollen TShirts mit der Aufschrift „Die RECHTE – Stadtschutz Dortmund“ getragen werden.
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts Münsters verstößt das Tragen der T-Shirts gegen das Uniformierungsverbot nach §3 Absatz des Versammlungsgesetzes. Ein Tragen der T-Shirts während der Kundgebung der Partei „DIE RECHTE“ am 28. August 2014 wurde deshalb untersagt. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN die Verwaltung unter um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Ankündigung der Partei „DIE RECHTE“, mit einem selbsternannten „Stadtschutz“ an bestimmten Plätzen der Stadt für Sicherheit sorgen zu wollen?
2. Geht die Verwaltung davon aus, dass mit den o.g. Urteilen das Tragen der uniformierten T-Shirts insgesamt und nicht nur für den 28. August untersagt ist?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, grundsätzlich gegen die Pläne des selbsternannten „Stadtschutzes“ vorzugehen und sie rechtlich konsequent zu unterbinden?
4. Welche Absprachen mit der Polizei gibt es hinsichtlich der angekündigten Aktivitäten des „Stadtschutzes“?
5. Wie werden die Ordnungspartnerschaften sowie der Service- und Präsenzdienst für die Situation sensibilisiert? Welches Vorgehen ist abgesprochen, wenn die Einsatzkräfte auf Mitglieder des „Stadtschutzes“ treffen?
6. Wie wird die Bevölkerung darüber informiert, dass es sich beim sogenannten „Stadtschutz“ nicht um Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt, sondern um eine Truppe von zum Teil wegen Körperverletzung vorbestrafter Rassisten und Antisemiten handelt? Mit einer eventuellen nichtöffentlichen Beantwortung einzelner Fragen sind wir einverstanden.