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Thema:  Soziales Integration + Teilhabe

Art: Pressemitteilung

GRÜNE begrüßen Urteil zur Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney

Die GRÜNEN im Rat begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Erstaufnahmeeinrichtung für AsylbewerberInnen in Hacheney. Nun muss konkret die Situation vor Ort weiter verbessert werden. Das betrifft nicht nur die Frage der Zuwegung, sondern auch den Betrieb einer Röntgenpraxis auf dem Gelände.

Zusätzlich muss aus Sicht der GRÜNEN weiter verhandelt werden, ob nicht auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge direkt in der Erstaufnahme untergebracht werden kann.

Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN: „Mit dem Urteil ist Planungssicherheit für die Einrichtung gegeben und das ist gut so. Nun muss man gucken, wie man sowohl die Situation der Flüchtlinge als auch der AnwohnerInnen weiter verbessern kann. Zurzeit müssen die in Hacheney untergebrachten Flüchtlinge in der kurzen Zeit ihres Aufenthaltes mindestens dreimal zum Röntgen sowie zur Asylantragsstellung und Anhörung beim Bundesamt außerhalb des Geländes gefahren werden. Bei einer Durchführung der Untersuchungen sowie der Anhörungen direkt auf dem Gelände der Erstaufnahme würde eine hohe Anzahl der bisherigen Fahrten entfallen und sowohl die Flüchtlinge als auch die AnwohnerInnen der Einrichtung entlastet. Wir haben das bereits im letzten Jahr vorgeschlagen, zumindest die Ausschreibung für eine Röntgenpraxis ist inzwischen auch beschlossen. Wir wollen darüber hinaus, dass die Verwaltung erneut Gespräche mit dem Bundesamt führt, damit auch die Anhörungen zukünftig auf dem Gelände stattfinden können und damit weitere Fahrten überflüssig werden.“

Eine zusätzliche Verbesserung erwarten die GRÜNEN auch von der geplanten Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durch die rot-GRÜNE Landesregierung. Danach sollen Kommunen, die auf ihrem Gebiet für mindestens sechs Monate eine Asylbewerberunterkunft des Landes betreiben, künftig weniger kommunal unterzubringende Flüchtlinge zugewiesen werden. Das Land erhofft sich mit diesem Anreiz, dass auch andere Städte endlich neuen und dringend benötigten Unterbringungseinrichtungen des Landes zustimmen.

Ulrich Langhorst: „Wenn dadurch andere Städte endlich auf die steigenden Flüchtlingszahlen reagieren, dann wäre das ein weiteres wichtiges Puzzlestück zur Entlastung der Einrichtung in Hacheney. Denn die dort vorhandenen 350 Plätze waren in den letzten Wochen nicht nur bis auf den letzten Platz, sondern zeitweise darüber hinaus belegt. Das ist ein Zustand, der insbesondere den AsylbewerberInnen, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zugemutet werden kann. Wir fordern seit Langem, dass zusätzliche Einrichtungen des Landes in anderen Städten geschaffen werden. Durch den Gesetzentwurf scheint dies nun realistischer geworden zu sein.“

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