Die GRÜNEN im Rat und der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion, Markus Kurth, sehen sich im heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV- Regelleistungen bestätigt.
Markus Kurth, MdB: „Der abgeleitete Regelsatz ist nämlich wesentlich zu niedrig. Er berücksichtigt weder die entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern noch entsprechende Mehrausgaben. So sind beispielsweise für Kinder bis 14 Jahre nicht einmal drei Euro pro Tag für Nahrungsmittel und Getränke im Regelsatz enthalten. Nach Auffassung von Experten kostet aber eine gesunde, die Entwicklung fördernde Ernährung mindestens vier Euro am Tag. Hier muss also dringend was geändert werden.“
Das heutige Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt unsere Forderung nach einem eigenständigen Regelsatz für Kinder. Denn mit dem Urteil ist klar: Kinderregelleistungen dürfen nicht mehr von den Regelleistungen Erwachsener abgeleitet werden. Auch wenn die Richter keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistungen von 211 Euro für alle Kinder bis 14 Jahre hegen, heißt dies nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Birgit Unger, Ratsmitglied der GRÜNEN und Vorsitzende des Sozialausschusses: Benötigt wird aus Sicht der GRÜNEN nun eine kinderspezifische Bedarfserhebung, um die entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern im Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen und einen eigenständigen Kinderregelsatz zu bilden. „Dass der Regelsatz für Kinder hinten und vorne nicht ausreicht, erleben viele Familien auch in Dortmund jeden Monat aufs Neue. Deshalb haben wir ja mit dem kommunalen Lernmittelfonds, der finanziellen Unterstützung bei den Schulmahlzeiten oder auch der Kostenübernahme für Schulbücher in den letzten Jahren gezielt Kinder aus einkommensschwachen Familien unterstützt. Der Bund hat sich bisher vor einem eigenen, ausreichenden Regelsatz für Kinder gedrückt. Das wird mit dem heutigen Urteil hoffentlich bald vorbei sein.“
Markus Kurth: „Die Bundesregierung darf bei den Hartz IV-Leistungen für Kinder jetzt kein Flickwerk mehr betreiben. Das gilt auch für die im Konjunkturpaket II vorgesehene Anhebung des Sozialgeldes für 6-13jährige von 60 auf 70% der ALG II-Zahlung für Erwachsene. Sie ist genauso willkürlich festgesetzt wie die bisherigen Regelleistungen.“