„Wir begrüßen sehr, dass für Dienstverträge der Geschäftsführer*innen und Vorstände städtischer Unternehmen zukünftig in entscheidenden Punkten einheitliche Regeln gelten sollen“, so Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN zur aktuellen Vorlage der Verwaltung, die am Donnerstag im Finanzausschuss diskutiert werden soll. „Positiv ist auch die in dem Zusammenhang vorgesehene Beratung aller Verträge im Fachausschuss und die Bestätigung durch den Rat. Dies macht aber natürlich nur Sinn, wenn der Politik die Verträge vor Vertragsabschluss vorgelegt werden. Die Forderung der CDU, die Verträge nach Unterzeichnung lediglich zur Kenntnis zu nehmen und abzunicken, führt die jetzt zu verabschiedenden Eckpunkte schon im Vorfeld ad absurdum. Es ist schon interessant, wenn die mögliche Stärkung des Rates, die auch im 2012 beschlossenen Public-Corporate-Governance-Kodex gewollt ist, jetzt als „Kleinkariertes“ bezeichnet wird.“
Die GRÜNEN wollen in der Anwendung der Eckpunkte an einer Stelle sogar noch weiter gehen. Während die Beachtung der Eckpunkte zu Vergütung und Versorgung nur für neu zu bestellende Geschäftsführer*innen und Vorstände zwingend sein soll, möchten sie dies auch für neu abzuschließende Dienstverträge bei Wiederbestellungen verbindlich gesichert wissen. Einen entsprechenden Änderungsantrag hat die Fraktion zur Sitzung des Finanzausschusses eingebracht. Gerade angesichts der steigenden Belastungen der städtischen Töchter im Bereich der Pensionsrückstellungen ist es notwendig, die bestehenden Regelungen anzupassen.
Ingrid Reuter: „Wenn mit den jetzt definierten Eckpunkten für die Führungsebene der städtischen Unternehmen bei Vergütung und Versorgung ein verbindlicher Orientierungsrahmen und einheitliche Regelungen vereinbart werden sollen, muss ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umstellung festgelegt werden. Dies ist nachvollziehbar der Abschluss eines neuen Dienstvertrags, sowohl bei Neubestellungen als auch bei Wiederbestellungen. Und für genügend Flexibilität ist im Rahmen der Eckpunkte immer noch ausreichend gesorgt. Sowohl für die Anwerbung interessanter Bewerber*innen, als auch für diejenigen, die der Stadt nach Auslaufen ihrer Verträge erhalten bleiben sollen, bieten flexible Vergütungsanteile und die weiterhin mögliche individuelle Beurteilung der Branche und des Marktes genügend Raum für überzeugende Vertragsentwürfe