Mit dem Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes hat das Bundesfinanzministerium jetzt einen Vorschlag präsentiert, der den Umbau der Energieversorgung in Richtung erneuerbare Energien blockiert. Auch in Dortmund würden durch die geplanten Einschränkungen bei den Stromsteuerbefreiungen für Ökostromanlagen zukunftsweisende Projekte gefährdet.
Markus Kurth, Dortmunder Bundestagsabgeordneter der GRÜNEN: „Die Bundesregierung nimmt die Energiewende offenbar nun von allen Seiten in die Zange. Während schon die jüngsten Pläne zum Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) den Ausbau massiv bremsen werden, zielt die Große Koalition bei der Stromsteuer nun auch noch auf bestehende Ökostrom-Anlagen. Mit der Stromsteuer auf selbstverbrauchten Solar- und Strom aus Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) bedroht die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von Kleinkraftwerken und behindert so gezielt den Umbau unserer Energieversorgung. Statt die Nutzung von Ökostrom vor Ort zu unterstützen, errichtet die Regierung immer neue Hürden. Das bedeutet eine Rolle rückwärts für die dezentrale Energiewende.“
Die Novelle hätte gravierende Folgen für den Einsatz insbesondere von Photovoltaikanlagen sowie KWK-Anlagen zur Erzeugung von Eigenstrom oder zur Versorgung einzelner Häuser z. B. über „Mieterstrom-Modelle“. So sieht der Referentenentwurf vor, dass die Leistungsgrenze der begünstigten Anlagen von 2 auf 1 Megawatt sinken soll und die Begünstigung nur noch bei „Entnahme in unmittelbarer Nähe zur Anlage“ erfolgt. Das hieße, dass nur noch die Anlage steuerlich begünstigt wird, die sich auf demselben Grundstück befindet, wie das versorgte Wohngebiet, das dann weder durch eine öffentliche Straße getrennt, noch auf mehrere Grundstücke verteilt sein dürfte.
Ulrich Langhorst, Fraktionssprecher der GRÜNEN: „Die Stadt Dortmund engagiert sich – auch auf GRÜNE Initiativen hin – mittlerweile in vielen Bereichen für eine Verbesserung der CO2-Bilanz und der Zielerreichung bei der Erzeugung von regenerativen Energien. Die jetzt vorliegende Novelle wäre nicht nur das Aus für viele gute Photovoltaik-Projekte wie beispielsweise dem Solar-Dächerpool, sondern stoppt den positiven Trend der zunehmenden Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen, der gerade hier vor Ort langsam gestartet ist. So investiert beispielsweise die DEW21 aktuell in die Ablösung des überalterten inneffizienten Dampfnetzes der Stadt durch ein Nahwärmekonzept mit dezentralen Anlagen, mit deutlich geringerem CO2-Ausstoß. Die jetzt zur Diskussion stehenden Änderungen würden für dieses sinnvolle und innovative Projekt gleich an mehreren Stellen die Wirtschaftlichkeit drastisch senken. Das nötige Engagement und die entsprechenden Investitionen in die Energiewende auch durch die Stadtwerke werden so unnötig abgewürgt. Eine nachhaltige Veränderung der Energieversorgung braucht auch Planungssicherheit und dafür vor allem eine verlässliche Akzeptanz in der Politik.“
Begründet wird die beabsichtigte Besteuerung von Ökostrom-Anlagen mit der Behauptung, die Änderungen entsprächen europa-rechtlich „zwingende Vorgaben“. Gemeint ist damit das Kumulierungsverbot, nachdem unter bestimmten Umständen auf einen Tatbestand nicht mehrere Beihilfen geleistet werden dürften. Markus Kurth: Aus unserer Sicht wurde diese europäische Vorgabe, dass auf eine Zuwendungsmaterie nur eine Beihilfe gewährt werden darf, vom Finanzministerium falsch beurteilt. Es bewertet die bisherige EEG-Steuerfreiheit und die Vergütung für Erneuerbare Energien jeweils als Beihilfe. Doch eigenerzeugter Strom erreicht gar nicht das Netz und erhält somit auch keine zusätzliche Vergütung. Außerdem wurde übersehen, dass nach der Erneuerbaren-Richtlinie Öko-Strom steuerbefreit sein darf und es sich insoweit bei der Steuerfreiheit nicht um eine nationalstaatliche Beihilfe handeln kann. Gerade jetzt ist die Entlastung der Stromnetze durch mehr Eigenverbrauch und regionale Vermarktung ausgesprochen sinnvoll. Nachdem es mühsame Schritte nach vorn gegeben hat, ist dieser Diskussionsentwurf in einer Linie mit den neuen Plänen zum Erneuerbaren Energien Gesetz wieder ein deutlicher Schritt zurück.“