Der Rat der Stadt stimmt der Gründung der Servicegesellschaft unter der Voraussetzung zu, dass
- die Arbeits- und Einkommensbedingungen im Rahmen eines mit ver.di auszuhandelnden Haustarifvertrages geregelt werden
- die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates vorgesehen wird, um eine sachgerechte Wahrnehmung der Interessen der ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten.
- die Zustimmung der Aufsichtsgremien auf der Grundlage eines mittelfristigen Erfolgsplanes eingeholt worden ist.