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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art: Bitte um Stellungnahme

Grubenwasser

Durch die periodischen Reinigungsarbeiten an einer Grubenwassersammelstelle einer stillgelegten Zeche der RWE wurden größere Mengen Eisenhydroxid gelöst und mit Wasser in den Kirchhörder Bach bzw. Rüpingsbach geleitet. Der Berichterstattung in der Presse war zu entnehmen, dass die Untere Wasserbehörde und die Emschergenossenschaft über diese Reinigungsarbeiten offensichtlich nicht informiert war.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um eine Berichterstattung zur ungenehmigten Einleitung von Grubenwasser in den Kirchhörder Bach / Rüpingsbach. Zudem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann liegen konkrete Aussagen über den tatsächlich entstandenen Schaden für den Kirchhörder Bach bzw. Rüpingsbach durch die ungenehmigte Einleitung eisenhydroxidhaltigen Grubenwassers vor?

2. Ist für die Einleitung von Grubenwasser in Bäche eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich und unter welchen Bedingungen wird diese erteilt?

3. Wie und durch wen wird das Grubenwasser in welchen Zeitintervallen nach umweltschädigenden Inhalten untersucht?

4. Die Wasserhaltung aus dem ehemaligen Bergbau in Dortmund gehört zu den Herausforderungen, die unter dem Stichwort Ewigkeitslasten bzw. Ewigkeitskosten gefasst werden. Wie viele Einrichtungen zur Wasserhaltung gibt es im Dortmunder Stadtgebiet, an denen das Wasser, unterschieden nach natürlichem Aufkommen und nach Pumpstationen, zu Tage kommt?

5. Wie werden die zu Tage kommenden oder gepumpten Grubenwasser abgeleitet? Gibt es weitere Gefahrenquellen auf dem Dortmunder Stadtgebiet, wo (renaturierte) Wasserläufe durch Reinigungsarbeiten wie im genannten Fall oder anderen Ereignissen gefährdet sind, und wie sollen diese Wasserläufe vor Verschmutzungen geschützt werden?

Begründung:

Durch die ungenehmigte Einleitung von eisenhydroxidhaltigem Grubenwasser der ehemaligen Zeche Gottessegen durch die RWE ist im renaturierten Rüpingsbach möglicherweise ein ökologischer Schaden entstanden. Damit stellt sich die Frage, wie generell mit dem Grubenwasser – insbesondere auch in Hinblick auf 2018 – und einer möglichen Schadstoffbelastung umgegangen wird, um ökologische Schäden zu vermeiden.

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