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Thema:  Soziales

Grevendicks Feld

Antrag

1) Die Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld ist als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen bis Ende des Jahres zu beenden.

Alle momentanen BewohnerInnen sowie Neuzugänge sind dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet zu integrieren. Falls notwendig, ist dabei auch weiterhin eine geeignete Betreuung und Begleitung sicherzustellen.

2) Zur Förderung eines konfliktfreien Zusammenlebens der unterschiedlichen Personengruppen bis zur Schließung der Stadtsiedlung als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen ist die Formulierung aus der Vorlage der Verwaltung „Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen“ (Drucksache Nr.: 02097-10) zu übernehmen:

„Ein gewisses Konfliktpotential kann nicht geleugnet werden, auch wenn sich solitär betrachtet „beide“ aktuellen Einrichtungen sozial weitgehend problemfrei präsentieren. 

Die präventive Lösung etwaiger Probleme kann nur über eine Mischung aus ordnungsrechtlichen und sozialen Begleitmaßnahmen erreicht werden. Eine 24- Stunden-Präsenz mit eindeutigem Schwerpunkt bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung über die neuen Betreiber wäre in der Ausschreibung deutlich erauszustellen. Zur Prävention und sozialen Begleitung des Zusammenlebens sind zumindest vorübergehend geeignete konzeptionelle Maßnahmen aller involvierten Profi-Akteure (Stadt Dortmund, JobCenter, Diakonisches Werk und Kirche(n), Betreiber der Einrichtung etc.) im Rahmen einer konzertierten Aktion erforderlich. Die jeweiligen Maßnahmen sind transparent, wirksam und nicht nur sporadisch auszugestalten.“ 

3) Die Anzahl der in der zukünftigen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) untergebrachten Flüchtlinge sollte auf 150 Personen beschränkt werden. 

4) Grundsätzliches und vorrangiges Ziel bleibt die schnellstmögliche dezentrale Unterbringung aller Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in Wohnungen im Stadtgebiet. Kein Flüchtling sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Entsprechende Konzepte zur Herstellung der individuellen Mietfähigkeit sind durch die Sozialverwaltung sowie den zukünftigen externen Betreiber für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge umzusetzen.

5) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.

6) Für trotzdem in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein. Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen. 

7) In der Ausschreibung der Betreuungsleistungen für die ZKU sind die in den o.g. Punkten enthaltenen Anforderungen aufzunehmen. Wichtig sind insbesondere Erfahrungen im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der Erarbeitung der individuellen Mietfähigkeit der betreuten Personen. 

8) Das zu erarbeitende Sicherheitskonzept für die ZKU muss die ausreichende Sicherheit der BewohnerInnen insbesondere vor potenziellen Übergriffen garantieren, ohne gleichzeitig das Gelände zu sehr von der vorhandenen Nachbarschaft abzuschotten. 

Begründung:

Die Zentrale Kommunale Unterkunft für Flüchtlinge( ZKU) soll ab dem 1. April in der Stadtsiedlung Grevendicks Feld untergebracht werden. In der Siedlung Grevendicks Feld als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen leben zurzeit noch 98 Personen in 63 Haushalten. Eine zentrale Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen ist nicht mehr zeitgemäß. Der überwiegende Teil der momentanen BewohnerInnen ist unproblematisch dezentral in eigene Wohnungen zu vermitteln. Für Personen mit chwierigkeiten einer eigenen Haushaltsführung ist ein entsprechendes Betreuungskonzept zu entwickeln. Zurzeit befinden sich 131 Flüchtlinge in der ZKU am Westfalendamm, die für 200 Personen ausgelegt ist. Eine Beschränkung der Kapazität auf 150 Personen in der StadtsiedlungGrevendicks Feld dient dem Zusammenleben auf dem Gelände sowie der Akzeptanz der Einrichtung.

Eine vorrangige dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen, die absehbar auf längere Zeit in Dortmund leben werden, ist aus Gründen der Integration sowie der Sicherheit einer zentralen Unterbringung vorzuziehen und vorrangig anzustreben. Dies gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach den Regelungen des SGB VIII einen Jugendhilfeanspruch haben.

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