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Thema:  Soziales Integration + Teilhabe

Art: Antrag

Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber*innen in Dortmund zu verbessern.

2. Die Krankenbehandlung von Flüchtlingen und Asylbewerber*innen wird auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten- Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Ab- satz 1 SGB V zu treffen. Hierbei werden die Erfahrungen der Stadt Münster abgefragt und entsprechend umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche und psychologische Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Dortmund weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.

5. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten, das Thema der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Dortmund verstärkt mit zu bearbeiten und hierbei auch Akteure aus dem Gesundheitswesen und den örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.

Begründung:

In Dortmund leben zurzeit ca. 2000 kommunal unterzubringende Flüchtlinge. Es ist damit zu rechnen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten weiter steigt. Viele von ihnen werden die kommenden Jahre in Dortmund bleiben. Es muss deshalb darum gehen, ihre Wohn- und Lebensverhältnisse kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern.

Das betrifft auch den Zugang zu einer medizinischen Versorgung und Behandlung. Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist die medizinische Versorgung problematisch.

Zum einen muss jede einzelne medizinische Leistung beim Sozialamt beantragt und bewilligt werden. Zum anderen ist der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt. Schon jetzt können allerdings die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldete gemäß § 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) auf die Krankenkassen übertrage.

Bremen und Bremerhaven waren die ersten Kommunen, in denen 1993 ein umfassendes Konzept zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge („Bremer Gesundheitsprogramm“) auf den Weg gebracht wurde. Damit sollten die Zugangschancen zum Gesundheitssystem verbessert werden. Mit diesem „Bremer Modell“ wird neben einer Absicherung der Gesundheitsleistungen über die GKV auch auf eine Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen beteiligten Organisationen gesetzt. Im Zentrum des Gesundheitsprogramms steht die angemessene Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

Der Rat der Stadt Münster hat am 10.12.2014 ebenfalls mit großer Mehrheit die Einführung der Krankenkassenkarte für Flüchtlinge und Asylsuchende beschlossen. Damit könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte selber organisieren. Der vorherige zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt dann. Das Verfahren würde die Betroffenen außerdem mit anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen gleichstellen und somit eine professionelle, bessere und zugleich auch effektivere Krankenbehandlung der Flüchtlinge und Asylbewerber*innen gewährleisten.

Die Stadt Münster nimmt nach dem Beschluss des Rates nach Absprache mit dem Land inzwischen direkte Verhandlungen mit der AOK Bremen auf. Eine Ausschreibung entfällt, da keine andere Krankenkasse Interesse bekundet hat. Die AOK Bremen hat ihrerseits das Interesse mitgeteilt, die Krankenkassenkarte auch für andere Städte anzubieten.

Die langjährigen Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das Projekt in erheblichen Umfang administrative Kosten einsparen lassen (z.B. bei der Abrechnungsstelle, der Administration der Krankenhilfe nach AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). Für die Sozialverwaltung entfällt die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Dazu kommen Ersparnisse durch die veränderte Abrechnung der ärztlichen Honorare. In Bremen hat das Verfahren weder zur Beeinträchtigung der Versorgungsqualität noch zu Kostensteigerungen geführt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Umsetzung auch in Dortmund kostenneutral erfolgen kann.

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