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Thema:  Soziales

Art: Antrag

Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Stadt Dortmund tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein- Westfalen bei.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuleiten. Ziel ist die Einführung zum 1.1. 2016.

Begründung:
In Dortmund leben zurzeit bereits über 4000 kommunal unterzubringende Flüchtlinge. Diese Zahl wird in den nächsten Monaten weiter steigen. Viele von ihnen werden die kommenden Jahre in Dortmund bleiben. Es muss deshalb darum gehen, ihre Wohn- und Lebensverhältnisse kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. Eine wichtige Hilfestellung dabei ist eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. - 2 - Als erstes Flächenland hat Nordrhein-Westfalen den Weg für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge frei gemacht. Für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet das eine erhebliche Verbesserung ihrer Gesundheitsversorgung.

Der Zugang zu einer ärztlichen Behandlung ist für Flüchtlinge zurzeit in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland stark eingeschränkt. Das führt teilweise zu einer Verschleppung von Krankheiten, deren Folgen und Folgekosten im Nachhinein viel gravierender sind. Mit der zwischen Land und Krankenkassen geschlossenen Rahmenvereinbarung und der Gesundheitskarte ist es nun möglich, dass Flüchtlinge von Anfang an im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen, um dort die notwendige Behandlung zu erhalten.

Mit der Gesundheitskarte bleiben die Kommunen zwar Träger für die Gesundheitskosten der Flüchtlinge. Gleichzeitig zeigen aber die langjährigen Erfahrungen aus Bremen und Hamburg, dass sich durch die Einführung der Gesundheitskarte und den Wegfall von oft notwendigen Genehmigungen von Behandlungen durch die Sozialverwaltung finanzielle und personelle Entlastungen ergeben. Gesundheitsökonomen der Universitäten Heidelberg und Bielefeld haben vor kurzem errechnet, dass die Ausgaben der bisherigen medizinischen Versorgung bei Flüchtlingen um bis zu 40 Prozent höher sind als bei Flüchtlingen, die bereits Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen haben.

Die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Rahmenvereinbarung eröffnet ein Angebot an die Gemeinden. Jede einzelne Stadt entscheidet selbst, ob sie teilnehmen will. Mit der Rahmenvereinbarung des Landes, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist, muss die Stadt nicht selber mit den Krankenkassen verhandeln. Ein Beitritt zur Vereinbarung reicht. Wenn die Stadt dies bis Ende Oktober erklärt, dann kann die Gesundheitskarte bereits zum 1. Januar 2016 eingeführt werden. Mit freundlichen Grüßen

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