1. Der Rat bittet den Oberbürgermeister, in der Sitzung des Rates die wesentlichen Vertragsinhalte des Gesellschaftervertrags der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) öffentlich darzustellen und über den Stand der Vertragsverhandlungen zu berichten.
2. Der Oberbürgermeister wird zudem gebeten, den Gesellschaftervertrag und den Konsortialvertrag den Fraktionen unverzüglich zuzustellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 26.09.2013 (DS. Nr. 10441-13) in öffentlicher Sitzung den Vorstand von DSW21 beauftragt, mit der RWE Deutschland AG Verhandlungen aufgrund des in § 19 des Gesellschaftsvertrags von DEW21 geregelten möglichen Auslaufens der Beteiligung der RWE Deutschland AG zum 31.12.2014 zu führen. Zudem hat der Rat der Stadt dem Vorstand von DSW21 Leitlinien für diese Verhandlungen aufgegeben. Die Verträge liegen jetzt vor. Um den Fraktionen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Verträge vor dem endgültigen Beschluss in diesem Jahr ausführlich zu prüfen und zu beraten, ist eine Einbringung in der Sitzung des Finanzausschusses am 6.11.2014 entschieden zu knapp.