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Thema:  Umwelt + Verkehr

Art:  Antrag

Geschwindigkeitsbgrenzungen und Lärmschutz

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Um die Einrichtung der von der Verwaltung empfohlenen Tempo-30 Zonen zu beschleunigen, werden die benötigten Mittel zur Anpassung der Lichtsignalanlagen, die nicht aus dem Produkt „Lärmminderung“ des Umweltamtes zur Verfügung gestellt werden können, im Haushalt 2023 und 2024 aus dem Budget des Tiefbauamtes bereitgestellt.   

Begründung:
Die Umsetzung Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz ist in der Vorlage DS-Nr. 22817-21 beschrieben. Nach erfolgter Einzelfallprüfung werden hier Geschwindigkeitsbegrenzungen in 19 Straßenabschnitten vorgeschlagen. In der Stellungnahme zu den Empfehlungen des Klimabeirats (DS-Nr.: 25860-22-E1) gibt die Verwaltung unter dem Punkt „Zu Big Point „Tempo 30 (…)“ an, dass für eine Anpassung der Lichtsignalanlagen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen die nötigen finanziellen Mittel in 2023 und 2024 eingestellt werden müssen, um die geplanten Abschnitte bis Ende 2024 umzusetzen. Diese stünden im Umweltamt jedoch nicht zur Verfügung. Um die Umsetzung der Maßnahme möglichst bis 2024 abzuschließen, sollen die fehlenden Mittel deshalb aus dem Budget des Tiefbauamtes bereitgestellt werden.

 

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