Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung fordert die DSW21 auf, bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV- Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 zu berücksichtigen und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend anzupassen, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.
Begründung:
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass für einige aus Lärmschutzgründen geeignete Straßenabschnitte keine Reduzierung auf Tempo vorgenommen werden soll, da z.B. Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit und Anschlusssicherheit des ÖPNV zu befürchten sind. Auch bei den Nachtexpress-Bussen wurden einige Teilstücke aus diesen Gründen nicht für die Umstellung auf Tempo 30 empfohlen. Dabei sollte Lärmschutz gerade in den Nachtstunden besonders beachtet werden.
Die Fahrpläne der Busse werden regelmäßig angepasst. Mit einer Berücksichtigung von Tempo 30 bei der Anpassung der Fahrtzeiten kann so ermöglicht werden, auch die noch ausgesparten Teilstücke zeitnah in die Geschwindigkeitsreduzierung einzubeziehen.