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Thema:  Integration + Teilhabe Soziales

Art: Antrag

Gesamtstädtische Regelung `Grillen in öffentlichen Anlagen`

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: 

1) Der Ausschuss lehnt die Vorlage der Verwaltung ab. 

2) Der § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994 (Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt vom 24.06.1994) wird um den folgenden Satz ergänzt: „Das Grillen ist in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ausdrücklich erlaubt.“ 

3) Über ein verbessertes Müllentsorgungskonzept für die städtischen Grünanlagen ist weiter zu beraten.

Begründung: Mit der Vorlage der Verwaltung soll das bisher mögliche Grillen in öffentlichen Grünlagen auf einige wenige Flächen beschränkt werden. Eine derartige Beschränkung sahen die bisherigen Regelungen nicht vor. Die Verwaltung schreibt dazu in ihrer Vorlage eindeutig: „Mit Ausnahme des Fredenbaumparks, in dem eine Parkordnung das Grillen auf fest eingebaute Grillstellen beschränkt, gibt es derzeit keine Einschränkungen des Grillens in öffentlichen Grünanlagen, abgesehen von allgemeinen Vorschriften nach Landesimmissionsschutzgesetz.“ 

Die meisten Bezirksvertretungen haben in ihren Beratungen der Vorlage deutlich gemacht, dass sie weder ein Problem mit der bisherigen Regelung haben, noch eine Änderung wünschen. Das gilt auch für die Innenstadt-Bezirke. So hat die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Vorlage mit der Begründung abgelehnt, dass sie im Stadtbezirk keine Problemsituation sieht. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wünscht ausdrücklich, den momentanen Zustand im Westpark beizubehalten. Die einzige Sondersituation betrifft die Innenstadt-Nord. Hier gibt es durch die politische Mehrheit der BV sehr restriktive Einschränkungen in der Nutzung des Fredenbaumparks, die der Wohnsituation vieler EinwohnerInnen der Nordstadt ohne eigenen Garten oder Balkon nicht gerecht werden. Die in der Vorlage genannte Ausweisung einer Grillfläche im Fredenbaumpark würde hier zu einer Verbesserung führen, die aber nach aktuellem Beschluss von der Mehrheit der BV nicht gewünscht wird. Für alle anderen Stadtbezirke führt die Vorlage der Verwaltung stattdessen zu Einschränkungen gegenüber der bisherigen Situation. Um eine gesamtstädtisch einheitliche Regelung zu erreichen, sollte deshalb in der Ord-nungsbehördlichen Verordnung festgehalten werden, dass das Grillen in städtischen Grün- und Erholungsanlagen ausdrücklich erlaubt ist. 

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