Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele genehmigte sowie anzeigepflichtige Feuerwerke der Kategorien 2 sowie 3 und 4 hat es im Jahr 2019 in Dortmund gegeben?
- Zu welchen konkreten Anlässen sind in den Jahren 2016-2019 Ausnahmegenehmigungen für genehmigungspflichtige Feuerwerke erlassen worden (bitte die Anzahl für die unterschiedlichen Anlässe aufführen)?
- Zu welchen konkreten Anlässen und Veranstaltungen (öffentlich und privat) sind in den Jahren 2016-2019 Feuerwerke der Kategorie 2 sowie Höhenfeuerwerke der Kategorien 3 und 4 lediglich angezeigt worden?
- Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung (bzw. der Ausschuss), die Anzahl bisher nur anzeigepflichtiger Feuerwerke einzuschränken?
Begründung:
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion aus dem vergangenen Jahr zur Genehmigung von Feuerwerken (Drucksache Nr.: 14917-19-E2) konnte die Zahl der Feuerwerke 2019 noch nicht enthalten sein.
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen um Feuerwerke und die dadurch hervorgerufenen Belastungen durch Lärm und Feinstaub sowie eines Schreibens verschiedener Naturschutz- und Tierschutzvereine halten wir es für geboten, die bisherige Praxis der Genehmigung und Durchführung von Feuerwerken zu hinterfragen.