Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
- Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
- Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
- Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
- Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
- Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
- Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
⦁ ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
⦁ ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
- Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
- Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
- Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
- Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen