1) Die Verwaltung wird gebeten, im nächsten Ausschuss über die durch den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung eröffnete Möglichkeit sowie über das vom Schulministerium erarbeitete Eckpunktepapier zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen zu informieren. Zur Information und Diskussion des Ausschusses ist eine /e VertreterIn des Schulministeriums einzuladen.
2) Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen sie in Dortmund sieht und wie sie sich den weiteren Diskussions- und Entscheidungsprozess vorstellt.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend eine Veranstaltung zur Information der Dortmunder Schulen über die Möglichkeiten der Errichtung von Gemeinschaftsschulen durchzuführen.
Begründung:
Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sieht explizit die Möglichkeit der Errichtung von Gemeinschaftsschulen für ein längeres gemeinsames Lernen bis zur Klasse 6 und darüber hinaus vor. Dabei sollen die Kommunen unter Mitwirkung der Schulen entscheiden, welche Schulen in die Gemeinschaftsschule integriert werden. Im Schulministerium wird zurzeit ein Eckpunktepapier erarbeitet, das aufzeigen soll, wie sich Kommunen in diesen Prozess einbringen können.