1) Der Schulausschuss hält auch vor dem Hintergrund der aktuellen Gerichtsurteile zur Gemeinschaftsschule daran fest, das Schulzentrum Westerfilde(Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben der Landesregierung aufzunehmen.
2) Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, die dafür notwendigen Vorbereitungen und Prozesse fortzusetzen.
3) Der Schulausschuss fordert die Fraktionen des Landtags NRW auf, das Modell „Gemeinschaftsschule“ auch aus Gründen der Rechtsicherheit für Schulen, Eltern, Kinder und Schulträger schnellstmöglich als Schulform in das Schulgesetz des Landes NRW aufzunehmen.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 die Verwaltung beauftragt, gegenüber dem Land die grundsätzliche Bereitschaft des Schulträgers Stadt Dortmund zur Aufnahme in das Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ für das Schuljahr 2012/13 zu erklären, den erforderlichen Planungs-, Prüfungs- und Beteiligungsprozess zu beginnen und die zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten. Über diesen Beschluss wurde im Dezember 2010 die Bezirksregierung Arnsberg informiert. Mit dem Beschluss hat der Rat den Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen aufgegriffen. Das Modell der Gemeinschaftsschule kann dabei eine sinnvolle Ergänzung insbesondere der bestehenden neun Dortmunder Gesamtschulen sein. Inzwischen konzentrieren sich die Bemühungen und Vorbereitungen auf die Aufnahme des Schulzentrums Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ des Landes. Mittlerweile hat ein Viertel der Schulträger in NRW Interesse an der Aufnahme in das Modellvorhaben bekundet. Gleichzeitig führen die inzwischen ergangenen gerichtlichen Urteile zu verschiedenen Gemeinschaftsschule-Projekten zu großen Irritationen bei Schulen, Eltern, Kindern und Schulträgern. Diese Irritationen müssen beendet werden. Landespolitik ist deshalb in der Verantwortung, den Weg für die vielen Kommunen, Schulgemeinschaften und Familien zu ebnen und rechtssicher zu machen, die eine Gemeinschaftsschule wollen. Dazu ist eine schnellstmögliche Absicherung der Schulform „Gemeinschaftsschule“ im Schulgesetz des Landes NRW notwendig.