Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
- Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen des Teilkonzepts Ruhender Verkehr zeitnah verschiedene Varianten zur Anhebung der Gebühren für das Bewohner*innenparken, die zum 1. Quartal 2024 umgesetzt werden könnten. Ziel soll vor allem die Förderung einer sozial gerechten und umweltfreundlichen Mobilität sein, z.B. durch gestaffelte Beträge für emissionsarme Autos und nach Flächenverbrauch (s. Freiburger Modell).
- Die zusätzlichen Einnahmen werden zweckgebunden zur Förderung der Verkehrswende (multimodale Mobilitätsstationen, Verbesserung im ÖPNV, sichere Fuß- und Radwege) genutzt.
- Die Ausweitung der Bewohner*innenparkzonen über die bisher schon konzipierten Bereiche hinaus, wird beschleunigt. Für Gebiete ohne Bewohner*innenparkzonen muss darüber hinaus zeitnah ein sinnvolles Parkraummanagement eingeführt und umgesetzt werden.
Begründung:
Derzeit gilt in Dortmund die bisherige Bundesregelung, die Gebühren für Bewohner*innenparken von 30,70 Euro pro Jahr vorsieht. Das entspricht etwa 8 Cent pro Tag und spiegelt in keiner Weise den tatsächlichen Wert der Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen privater Kfz wider. Zudem fehlt jegliche steuernde Wirkung, was vor allem in den innerstädtischen Wohnvierteln dazu führt, dass die Ordnungsämter bei der Überwachung nicht nachkommen, Rettungskräfte kaum an ihren Einsatzort gelangen und Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in ihrer Sicherheit gefährdet sind. 2020 hat der Gesetzgeber die bisher gedeckelte Gebührenhöhe für Bewohner*innenparkausweise endlich gekippt. Im Straßenverkehrsgesetz heißt es jetzt in § 6a Absatz 5a Satz 3: „In den Gebührenordnungen können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden.“
Mit dem neu gewonnenen Handlungsspielraum kann Dortmund einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Verkehrswende gehen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer*innen ermöglichen. Die Stadt Freiburg hat beispielsweise die Preisegestaltung von der Länge der gemeldeten Autos abhängig gemacht und verlangt für Fahrzeuge von 240 Euro (unter 4,20m) bis 480 Euro (über 4,70 m) jährlich. Denkbar wäre ebenfalls eine schrittweise Erhöhung sowie eine Vergünstigung von Bewohner*innenparken für Inhaber*innen des Dortmund-Passes in der niedrigsten Fahrzeugklasse. Die Umsetzung muss jedoch Hand in Hand mit einem stadtweiten, quartiersbezogenen Parkraummanagement gehen.