Laut Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund wird seit 2017 das gesamte Personal des Gästeservices der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH über DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH beschäftigt.
In dem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Sind die Personalkosten des Gästeservices der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH seit 2017 in das Jahresergebnis der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH eingeflossen?
- Wie hoch sind diese Personalkosten, die durch die Personalübernahme bei der DFB-Stiftung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 angefallen sind?
- Welchen Zweck hatte die Übernahme der Personalkosten der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH zu Lasten der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH?
- Welche wirtschaftliche Situation bestand 2017 bei der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH?
- Inwieweit ist die Übernahme dieser Personalkosten mit den Bedingungen der EU-Genehmigung vom 21.10.2010 vereinbar, die Quersubventionierungen zwischen der Deutsches Fußballmuseum Betriebs-Gastronomie GmbH und der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH ausschließen?
- Welche Auswirkungen hat das auf die Bilanz der Stiftung und damit auch auf die Defizit-Übernahme durch die Stadt?
Begründung:
Im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des Baus und des Betriebs eines nationalen Fußballmuseums in Dortmund als Gemeinschaftsvorhabens der Stadt und des Deutschen Fußballbundes (DFB) durch die EU-Kommission (AZ N158/2010) wurde festgelegt, dass der Betrieb des Museums finanziell abgetrennt vom Betrieb des Restaurants erfolgt. Unter Punkt 15 heißt es dort:
„[…] Zudem erstreckt sich die Verpflichtung des DFB und der Stadt Dortmund, mögliche Verluste aus dem Betrieb des Museums zu decken, nicht auf mögliche Verluste, die dem Betreiber des Museumsshops/-restaurants entstehen (keine Quersubventionierung).“