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Thema:  Klimaschutz + Energie

Art: Antrag

Für eine echte Energiewende für Dortmund

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags: 

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt im Grundsatz die Erarbeitung eines Masterplanes Energie, um alle relevanten Projekte der Handlungsfelder Ressourceneffizienz, Mobilität und Energie zusammenzuführen, Synergien zu nutzen und die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern. 

2. Der Rat hält es für eine entscheidende Weichenstellung, in welcher Weise die städtischen Beteiligungen in diesen Prozess einbezogen werden und welche strategischen Partner geeignet sind, konsequent an einer Energiewende im Sinne der Entwicklung von Dortmund als Klimahauptstadt mitzuwirken. 

3. Der Rat ist der Auffassung, dass eine wesentliche Voraussetzung für eine gesamtstädtische Strategie zur Energiewende eine größtmögliche Autonomie von DEW 21 ist, um den Handlungsspielraum beim Energiebezug und bei der Energieerzeugung deutlich zu erhöhen. 

4. Der Rat hält es für notwendig, in einem ersten Schritt vor einer Begutachtung der Fallgestaltungen/Varianten eine rechtsgutachterliche Expertise einzuholen, die deutlich macht, welche Chancen es gibt, von dem vertraglich festgelegten Abfindungsmodus für den Fall einer Nicht-Verlängerung der Beteiligung von RWE plus abzuweichen und statt des Sachzeitwertes einen Ertragswert zum Tragen kommen zu lassen. 

5. Der Rat hält es für unumgänglich, dass alle im Rahmen einer gutachterlichen Prüfung zur weiteren Entwicklung der Struktur von DEW 21 zu betrachtenden Varianten im Hinblick auf die effektive Umsetzung folgender strategischer Ziele bewertet werden: 

• Steigerung der Endenergieeffizienz auf der Anwenderseite in den Bereichen Strom und Wärme 
• Beschleunigter Ausbau der DEW-Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien 
• Beschleunigter Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung im Dortmunder Stadtgebiet (z.B. mithilfe motorisch betriebener BHKW auf Erdgasbasis) 

6. Der Rat beschließt, dass für alle zu begutachtenden Varianten die genannten Handlungsfelder jeweils hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Gefahren (SWOT-Analyse) bewertet werden. Die SWOT-Analyse soll deutlich machen, welche Fallgestaltung/Variante für das Ziel "Modell-Energiestadt" die meisten Vorteile bietet. 

7. Der Rat beschließt, die Variante 2 in der Beschlussvorlage der Verwaltung durch folgende Spezifikationen zu ergänzen:
 
2 a) Vollständige Übernahme des RWE-Geschäftsanteils durch DSW 21 
2 b) Vollständige Übernahme der RWE-Geschäftsanteile durch einen kommunalorientierten strategischen Partner. 

8. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die für eine gutachterliche Prüfung vorgeschlagenen Fallvarianten um folgende Variante 4 mit den jeweiligen Unterpunkten wie zur Variante 3 im Beschlussvorschlag zu ergänzen: Teilweise Rekommunalisierung durch Verminderung der Beteiligung von RWE an DEW21 auf einen Anteil zwischen 10,0% und 25,0% 

9. Der Rat schlägt vor, dass die Entscheidung über die Gutachterauswahl in einer zu gründenden Begleitkommission des Rates erfolgt und bittet die Verwaltung, Vergleichsangebote von den folgenden Gesellschaften einzuholen: - Becker Büttner Held (www.bbh-online.de) - BET, Aachen (www.bet-aachen.de) - GETEC Kommunalpartner GmbH (http://getec-kp.de/) 

10. Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gesellschaften „RölfsPartner“ und PwC/WIBERA nicht in das Auswahlverfahren für die Erstellung des Gutachtens einzubeziehen. 

11. Der Rat bittet die Verwaltung, den Rat über die bisherigen Erfahrungen von Großstadtkommunen zu informieren, die auf eine Partnerschaft mit großen Energieversorgern verzichtet haben. 

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