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Thema:  Klimaschutz + Energie

Folgen der Beteiligung von DSW21/DEW21 am Gemeinschaftskraftwerk GEKKO

Die im Dezember 2007 getroffene Ratsentscheidung zur Beteiligung am Gemeinschafts- Steinkohle „GEKKO“ in Hamm entwickelt sich mittlerweile zu einem finanziellen Desaster. Für nominell rund 110 Mio. € hat sich DEW21 mit einem Leistungsanteil von insgesamt 85 Megawatt (5,55 %) an den beiden in Bau befindlichen Kraftwerksblöcke beteiligt. Insbesondere die nachteiligen Vertragsbedingungen (kein Einfluss auf die Baukostensteigerungen, keine Absicherung auf die Entwicklung der Bauzeiten, keine vertragliche Regelungen zu den vorzuhaltenden Jahresbetriebs-Volllaststunden, nur eingeschränkte Möglichkeiten zur zeitnahen Direktvermarktung der anteiligen Stromerzeugungsmengen) führen zu erheblichen Abschreibungsnotwendigkeiten mit nachteiligen Konsequenzen auf die DEW21-Gewinnausschüttungen in den nächsten Jahren.

Zur Vermeidung weiterer Verluste trifft der Rat folgende Beschlüsse: 

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher die Beteiligten auf, das GEKKOEngagement umgehend zu beenden. In diesem Zusammenhang sind Verhandlungen mit RWE Power AG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages aufzunehmen. Sollten diese scheitern ist ein Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung der DEW21-Anteile an Dritte einzuleiten.

2. Parallel hierzu ist unter Einbeziehung eines externen Wirtschaftsprüfers durch die Beteiligungsverwaltung die Werthaltigkeit des GEKKO-Engagements zu untersuchen. Sofern erforderlich, sind die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse zu treffen.

3. Darüber hinaus erwartet der Rat Auskunft darüber, seit wann der DSW21-Geschäftsführung die negative Entwicklung bekannt ist und inwieweit die Aufsichtsgremien zeitnah unterrichtet worden sind.

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