Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/BL im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Städtische Jugendfördermittel für die dem Ring politischer Jugend (RPJ) Dortmund angehörenden Jugendorganisationen dürfen nur dem angegebenen Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden.
2. Die dem RPJ Dortmund angehörenden Jugendorganisationen, dürfen für Zuwendungszwecke bei denen keine städtischen Jugendfördermittel verwendet werden auch andere öffentliche Jugendfördermittel verwenden.
3. Für ein bestimmtes ggf. größeres Vorhaben können Mittel unterschiedlicher öffentlicher Förderquellen beantragt und beansprucht werden, wenn eindeutig kenntlich gemacht ist, auf welchen konkreten ggf. untergeordneten Zuwendungszweck sich die Beantragung und der Mittelbezug beziehen.
4. Die gleichzeitige Beanspruchung mehrerer öffentlicher Förderquellen für denselben, ggf. einem größeren Vorhaben untergeordneten, Zuwendungszweck ist ausgeschlossen.
Begründung:
Bisher ist nicht klar definiert, dass die im RPJ organisierten politischen Jugendorganisationen neben städtischen Jugendfördermitteln auch andere öffentliche Fördermittel beanspruchen dürfen. Ebenso ist bislang nicht geregelt, unter welchen Umständen Mittel unterschiedlicher öffentlicher Förderquellen genutzt werden dürfen und an welche Bedingung dieses Vorgehen geknüpft ist. Die Beschlussfassung und eindeutige Definition durch den AKJF soll eine Sicherheit sowohl für die im RPJ organisierten Jugendorganisationen als auch für das Jugendamt der Stadt Dortmund geben.