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Thema:  Umwelt + Verkehr Klimaschutz + Energie

Art:  Bitte um Stellungnahme

Fördergelder für klimaschonende Nutzfahrzeuge

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 des Bundes können für den Umstieg auf klimaschonende Nutzfahrzeuge Fördergelder eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. In welcher Form hat die Stadt Dortmund die städtischen Dienststellen und Töchter der Stadt über die neuen Landes- und Bundesförderprogramme informiert, und wie war die Resonanz?
  2. In welchen Bereichen der Stadtverwaltung und der städtischen Töchter werden Nutzfahrzeuge eingesetzt, die nach den Förderbedingungen gegen emissionsfreie ausgetauscht werden könnten? Bei Beantwortung bitte auch Benennung der Einsatzzwecke dieser Fahrzeuge.
  3. Werden seitens der Stadtverwaltung bzw. der städtischen Töchter emissionsfreie Nutzfahrzeuge schon unter Einbeziehung der aktuellen Fördermöglichkeiten gekauft oder geleast? Inwieweit werden die Fördermöglichkeit in Zusammenhang mit dem im Mai beschlossenen Rahmenvertrag von vollelektrischen PKW und leichten Nutzfahrzeugen  genutzt?
  4. Welche Möglichkeiten nutzt die Stadt um mit Hilfe der Fördergelder auch Fahrzeuge mit anderer Antriebstechnik (Plug-in-Hybride oder Brennstoffzellen) anzuschaffen?
  5. Informiert die Verwaltung (z.B. Wirtschaftsförderung) auch ortsansässige Unternehmen über die bereitstehenden Fördermöglichkeiten für klimaschonende Nutzfahrzeuge? Wenn nein, sind Beratungsangebote in Planung?

Begründung
Am 2. August 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Richtlinie zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (Richtlinie KsNI) veröffentlicht. Diese Bestimmung dient der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und hat das Ziel, dass künftig ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgt. Für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen, wie Plug-in-Hybride, batterieelektrische oder Brennstoffzellen-Nutz-/Sonderfahrzeuge, und für die Anschaffung von umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen ist eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Diesel- bzw. Benzinfahrzeug vorgesehen. Neben privaten Unternehmen und eingetragenen Vereinen können auch kommunale Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts Fördermittel beantragen.
Auch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt u. a. kleine und mittlere Unternehmen, die ein batterieelektrisches oder ein Wasserstoff-Nutzfahrzeug anschaffen möchten. Diese Förderung ermöglicht sowohl Kauf als auch Leasing von klimafreundlichen Fahrzeugen mit Anschaffungszuschüssen in Höhe von 50 Prozent (bei Batteriefahrzeugen) bzw. 80 Prozent (bei Brennstoffzellenfahrzeugen).

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