Die DSW21 hat in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber dem WDR bestätigt, dass der Vertrag mit dem neuen Geschäftsführer des Dortmunder Flughafens schon rechtsgültig sei.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wurde in dem mit Herrn von Bebber geschlossenen Vertrag die einschränkende Bedingung „vorbehaltlich der Entscheidung des Rates“ aufgenommen?
- Wenn nein:
a) warum wurde die entsprechende Klausel nicht aufgenommen?
b) welche Folgen hat das für die rechtliche Gültigkeit des Vertrags?
c) was bedeutet das für die Verbindlichkeit des Ratsbeschlusses und des
Public-Corporate-Governance-Kodexes (PCG-Kodex)?
Begründung:
Das durch den Ratsbeschluss vom 1.10.2015 (DS-Nr.: 02053-15) festgelegte Verfahren bei der Bestellung von Geschäftsführer*innen städtischer Beteiligungen und Tochtergesellschaften sieht in Ziffer 2 vor, dass „bei Bestellung und Abbestellung von Geschäftsführern und Vorständen bei direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt der Rat ein Votum vor der Entscheidung in den Organen der Gesellschaft trifft“. Zudem wurde im PCG-Kodex geregelt, dass „wesentliche Entscheidungen in den Organen der Beteiligungsgesellschaften vorab zum Gegenstand einer Beratung und Bestätigung durch den Rat, bzw. den AFBL gemacht werden“.