1. Der Rat lehnt die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.300 m ab.
2. Der Rat stellt fest, dass die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung NRW keine Ausweitung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund beinhaltet. Eine Festlegung der Kernruhezeiten von 23.00 bis 6.00 Uhr bezieht sich ausschließlich auf die Betriebzeiten von Flughäfen außer Köln/Bonn, Düsseldorf und Dortmund.
3. Der Rat beschließt die Beibehaltung der allgemeinen Betriebszeiten bis 22.00 Uhr. Die Verspätungsregelung wird wie bisher gehandhabt.
Begründung:
Eine Verlängerung der momentanen Betriebszeiten des Flughafens bedeutet den Einstieg in den Nachtflugverkehr. Dadurch entsteht eine neue negative Qualität der Belastungen durch den Flughafen. Leidtragende sind die direkten AnwohnerInnen sowie die Menschen in den vom Fluglärm betroffenen Stadtbezirken Dortmunds bzw. der Nachbarkreise. Ihre Lebensqualität und Nachtruhe werden massiv verschlechtert. Durch eine Verlängerung werden zusätzlich Lärmschutzmaßnahmen in Höhe von sechs bis sieben Millionen Euro notwendig. Sind diese einmal realisiert, ist eine Zurückführung auf die heutigen Betriebszeiten illusorisch. Alle anderen Ankündigungen dienen nur dazu, den Betroffenen Sand in die Augen zu streuen.
Nur aufgeschoben, aber noch nicht aufgehoben ist die angedachte Verlängerung der Start- und Landebahn mit Kosten von über 70 Millionen Euro. Durch eine solche Verlängerung kämen zusätzlich gravierende Lärm- und Finanzbelastungen auf Menschen und Stadt hinzu. Jeder Versuch der Flughafen GmbH, bei steigenden Kerosinpreisen und einer massiven Konkurrenz im Umland eine Steigerung der Passagierzahlen zu erreichen, ist gescheitert. Die Dauer-Subventionierung des defizitären Flughafens durch die Stadtwerke unterliegt einem EU-Prüfverfahren ebenso wie die niedrigen Flughafengebühren über das Förderprogramm „NERES“.
Aus der Sicht von Wirtschaftsexperten existieren ausreichende Kapazitäten im Bereich der Regionalflughäfen. Auch das Land NRW will sein Luftverkehrskonzept nicht zugunsten eines Ausbaus des Dortmunder Flughafens ändern und hat deutlich gemacht, dass die Betriebszeiten in Dortmund so bleiben sollen wie sie sind. Der entsprechend Passus in der Koalitionsvereinbarung lautet:„Jenseits der Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund werden wir bezogen auf alle anderen Flughäfen eine Kernruhezeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr für alle Starts und Landungen anstreben.“ Insofern ist die Schlussfolgerung in der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage, dass sich eine Erweiterung der Betriebszeiten im Rahmen der Koalitionsvereinbarung bewegen würde, nicht korrekt. Eine Beschlussfassung des Rates zugunsten einer Erweiterung der Betriebszeiten würde dem erklärten Willen der Landesregierung widersprechen.