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Finanzsituation des VRR

B90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

1. Der Rat stellt fest, dass das schienengebundene personennahverkehrsangebot (SPNV) im Verkehrsverbund Rhein Ruhr massiv unterfinanziert ist. Die Kürzungen durch die Bundesregierung und durch die Landesregierung lassen eine Beibehaltung des derzeitigen SPNVAngebotes ohne massive Tariferhöhungen nicht zu. Eine mögliche vorzunehmende Ausdünnung des SPNV-Angebotes in Abhängigkeit zu den Finanzmitteln ist angesichts der verkehrspolitischen Bedeutung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Ruhr fatal. Ebenso indiskutabel ist angesichts der chronischen Finanzschwäche der Ruhrgebietskommunen eine weitergehende kommunale Komplementärfinanzierung durch Anhebung der SPNV-Umlage.

2. Der Rat stellt fest, dass mit dem neuen ÖPNV-Gesetz des Landes den drei SPNVVerkehrsverbünden die Bestellung des landesbedeutsamen Netzes im Unfang von rund 40 Million Zugkilometer faktisch gesetzlich auferlegt wird, ohne das durch die Landeregierung gleichzeitig eine finanzielle Verantwortung für den Nahverkehr auf der Schiene übernommen wird. Die Aufrechterhaltung eines auskömmlichen SPNV-Angebotes bleibt originäre Bundesaufgabe für die Finanzierung und der Verkehrsverband Rhein Ruhr fungiert lediglich als Aufgabenträger für die Bestellung der Verkehrsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

3. Der Rat stellt fest, dass die Landesregierung trotz erhöhter Mehreinnahmen z. B. durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu einer Kompensation der Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln im Unterschied zu anderen Bundesländern bisher nicht bereit ist. Vor diesem Hintergrund werden die in der Verbandsversammlung des VRR entsandten Dortmunder Vertreterinnen und Vertreter aufgefordert einer Erhöhung der SPNV-Umlage nicht zuzustimmen.

4. Die VRR-Geschäftsführung wird aufgefordert die bereits erarbeiteten Szenarien des künftigen SPNV-Angebotes bei Beibehaltung der Finanzierungsmittel dem Rat zur Juni-Sitzung vorzulegen.

5. Der Rat bekräftigt, dass die bundesweit einmalige Situation einer kommunalen Komplementärfinanzierung des SPNV mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist.

6. Der Rat hält am Ziel der Abschmelzung der SPNV-Umlage fest.

7. Der Rat stellt fest, dass die von der DB REGIO NRW erbrachten Verkehrsleistungen im Hinblick auf die Pünktlichkeit, die Sauberkeit, die Sicherheit und den Service von den Fahrgästen inzwischen als Zumutung wahrgenommen werden. Die von der VRR-Geschäftsführung ergriffenen
Maßnahmen waren deshalb notwendig, um hier Abhilfe für die Kundinnen und
Kunden zu schaffen.

8. Der Rat unterstützt ausdrücklich das vom VRR beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Berufungsverfahren angesichts der massiven Verstöße des DB Regio-SPNV-Vertrages gegen die Regelungen des Beihilfe- und Preisrecht.

9. Der Rat fordert den VRR auf, umgehend den DB Regio-SPNV-Vertrag bei der europäischen Kommission zu notifizieren.

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