Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist die genaue Summe der nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit der Jahre 2011- 2013, die in die Finanzierung der Stellen für das Schuljahr 2014/15 eingeflossen sind?
2. Wie hoch ist die genaue Summe der nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2012, die in die Finanzierung der Stellen für das Schuljahr 2014/15 eingeflossen sind?
3. Ist der Verwaltung bekannt, dass das Bundesarbeits- und Sozialministerium eine Rückzahlung der im Jahr 2012 nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit verlangt?
4. Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund die geplante Finanzierung der Stellen?
5. Wie will die Verwaltung die durch eine eventuelle Rückzahlung entstehende Finanzierungslücke ausgleichen?
Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich mit anderen Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden eine Klagemöglichkeit gegen die geforderte Rückzahlung gegen den Bund zu prüfen und sich ihr anzuschließen.
Begründung:
Der Stadt sind nach Auskunft des Kämmerers auf eine GRÜNE Anfrage im Finanzausschuss im Februar für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt 15,78 Millionen Euro für die Finanzierung der Schulsozialarbeit zugewiesen worden. Davon werden bis zum Ende des jetzigen Schuljahres erst ca. 11,5 Millionen Euro ausgegeben worden sein. Die Mittel waren vom Bund über eine Erhöhung der Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft zur Verfügung gestellt worden, um mit zusätzlichen SozialarbeiterInnen an den Schulen die Umsetzung der Maßnahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu begleiten. Der Rat hat im April der Verlängerung der Stellen für 81 SchulsozialarbeiterInnen für das Schuljahr 2014/15 zugestimmt. In der Sitzung des Finanzausschusses im Februar hatte der Kämmerer zusätzlich mitgeteilt, dass die Stellen mit bisher nicht verausgabten Mitteln des Bundes für Schulsozialarbeit finanziert werden sollen. Laut Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. April sollen die im Jahr 2012 nicht ausgegebenen Mittel für Schulsozialarbeit zurückgezahlt werden.
