Voraussetzung für die Nutzung der Übernachtungsstellen für Frauen und Männer (FÜS/ MÜS/ Mergelteichstraße) ist der Leistungsbezug in Dortmund. Wer keinen sogenannten Übernachtungsschein mit Kostenübernahmezusage seitens des Jobcenters oder des städtischen Sozialamtes vorweisen kann, muss bis auf die erste Nacht für weitere Übernachtungen zahlen. Das betrifft vorrangig Obdachlose aus anderen Städten, insbesondere aber aus dem EU-Ausland.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen, jeweils für MÜS, FÜS und Mergelteichstraße:
- Wie viele Übernachtungen gab es in den Einrichtungen 2022?
- Wie haben sich die Zahlen in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
- Was kostet aktuell eine Übernachtung in den Einrichtungen?
- Wie viele Personen konnten im Jahr 2022 nach einer kostenlosen Übernachtung die Kosten für weitere Übernachtungen nicht aufbringen?
- Welche Voraussetzungen müssen konkret vorliegen, um einen Übernachtungsschein zu erhalten?
- Wie, wo und wann werden die Übernachtungsscheine ausgestellt?
- Wie kurzfristig können Übernachtungsscheine ausgestellt werden, insbesondere zu späteren Uhrzeiten oder am Wochenende?
- Wie hoch schätzt die Verwaltung die aktuelle Anzahl obdachloser Menschen in der Stadt ohne Anspruch auf einen Übernachtungsschein?
- Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten einer generellen kostenfreien Übernachtung für Personen ohne Anspruch auf einen Übernachtungsschein?
- Welche anderen Hilfestellungen hinsichtlich ihrer Übernachtung werden den Personen ohne Übernachtungsschein angeboten?