Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Stellungnahme der Verwaltung:
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Wie oft hat die Ausländerbehörde Dortmund in den Jahren 2018 bis 2022 sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt? Wie viele Aufenthaltstitel wurden im gleichen Zeitraum ausgestellt?
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Wie oft hat die Ausländerbehörde Dortmund bestehende Fiktionsbescheinigungen in den Jahren 2018 bis 2022 verlängert?
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Wie lange waren diese Fiktionsbescheinigungen im Durchschnitt rechtskräftig, bis sie durch endgültige Bescheide zur Einbürgerung oder zur Bescheinigung eines Aufenthaltstitels ersetzt wurden?
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Wie informiert die Ausländerbehörde die Antragstellenden über die Bedeutung der Fiktionsbescheinigung? Inwiefern werden diese Informationen leicht zugänglich, mehrsprachig und in leichter Sprache zur Verfügung gestellt?
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Wie schnell erhalten Kund*innen der Ausländerbehörde derzeit einen Termin?
Begründung:
Der zeitliche Verzug von Anträgen in der Ausländerbehörde stellt eine hohe emotionale Belastung für die Antragstellenden – aber auch die Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde, die mit den existentiellen Nöten der Antragstellenden konfrontiert sind – dar. Insbesondere bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder Einbürgerungen kommt es in NRW immer wieder zu Beschwerden durch Antragstellende. Ohne die Bearbeitung der Anträge und Erteilung entsprechender Aufenthaltstitel sind die Antragstellenden zum Teil nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ihre Wohnungssuche aufzunehmen. Im Zuge dessen erstellen Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen. Antragstellende, Arbeitgeber*innen und Vermieter*innen sind also mit Fiktionsbescheinigungen konfrontiert, über deren Gültigkeit sie nicht immer im besten Fall aufgeklärt sind. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte die Landesregierung lediglich allgemeine Hinweise zu sogenannten Fiktionsbescheinigungen.